Vorwort
Die meisten Menschen wissen aus eigener Erfahrung, wie wichtig Arbeit für die Lebensqualität ist. Arbeit zu haben, hat deutlich positive Auswirkungen auf Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein, Einkommen und gesellschaftliche Teilhabe. Wenn Krankheit, Unfall oder Behinderungen zu einer dauerhaften Einschränkung führen, kann die Teilhabe am Arbeitsleben gefährdet sein.
Gut informierte Unternehmen können durch die Schaffung passender Rahmenbedingungen Beschäftigte stärkenorientiert einsetzen und qualifizierte Fachkräfte halten oder neu einstellen. Eine Behinderung oder chronische Erkrankung im Arbeitsleben und erfolgreiche berufliche Teilhabe schließen sich nicht gegenseitig aus.
Die Reihe REHADAT-Wissen gibt praxisnahe Tipps und konkrete Handlungsempfehlungen zum Umgang mit einzelnen Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Berufsleben. Dazu gehört sowohl Basiswissen zu Behinderungen und chronischen Erkrankungen als auch die Darstellung von Lösungen für die individuelle Arbeitsgestaltung in Unternehmen.
REHADAT-Wissen richtet sich an alle im Unternehmen Beteiligten und legt den Fokus auf schnelle verständliche Orientierung und engen Praxisbezug.
Wir hoffen, dass unsere Hinweise nützlich sind und dabei unterstützen, einen inklusiven Arbeitsalltag zu gestalten.
Ihre
Andrea Kurtenacker
Projektleiterin REHADAT
Ihr
Christoph Beyer
Vorsitzender der BIH
Zusammenfassung
- Die Broschüre „Über sowas kann man nicht sprechen? Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Inkontinenz gestalten lässt″ bietet umfassende Einblicke in Inkontinenz und deren Auswirkungen im Arbeitskontext. Sie thematisiert verschiedene Symptome und Gesundheitsstörungen wie Harn- und Stuhlinkontinenz, die im Berufsleben zu Herausforderungen führen können.
- Der Leitfaden wendet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, von Inkontinenz Betroffene sowie deren Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen. Er soll praktische Unterstützung bieten, um die Beschäftigung und Integration von Personen mit Inkontinenz zu erleichtern, und hebt spezielle Überlegungen hervor, die im Umgang mit dieser Erkrankung am Arbeitsplatz erforderlich sind.
- Eine umfassende REHADAT-Umfrage unter 187 Betroffenen erforschte die wesentlichen Aspekte der Arbeitsrealität von Menschen mit Inkontinenz. Die Ergebnisse beleuchten die Herausforderungen und bieten Einblicke in Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung entsprechend anzupassen.
- Zusätzlich zu den Ergebnissen der Umfrage stellt die Broschüre praktische Lösungen und unterstützende Maßnahmen vor, um die berufliche Teilhabe zu verbessern und Arbeitsplätze zu erhalten. Dazu gehören Arbeitsplatzanpassungen, flexible Arbeitszeiten, Zugang zu Sanitäranlagen und der Einsatz von Inkontinenzhilfsmitteln. Technische Lösungen wie spezielle Sitzkissen oder Arbeitskleidung können ebenfalls von Vorteil sein.
- Die Broschüre enthält zudem ein Interview mit einem Betroffenen. Der Leitfaden bietet Einblicke in den Arbeitsalltag von Menschen mit Inkontinenz und zeigt Wege auf, wie beruflicher Wiedereinstieg und nachhaltige Teilhabe erfolgreich umgesetzt werden können.
1 »Meine Toilettengänge lassen sich managen«
Erkrankung und Behinderung
„Inkontinent sind doch nur alte und pflegebedürftige Menschen oder Menschen im Rollstuhl“, denken viele. Die Realität sieht anders aus.
Im Laufe eines Lebens erkranken zwei Drittel aller Frauen und die Hälfte aller Männer an Inkontinenz. In Deutschland sind schätzungsweise 10 Millionen Menschen betroffen. Viele von ihnen gehen einer Arbeit nach. Konkrete Zahlen über Berufstätigkeit und Inkontinenz gibt es nicht (Stand 2015).
Am Arbeitsplatz wird die Erkrankung oft verschwiegen. Aus Scham gehen Betroffene oft erst dann zur Ärztin oder zum Arzt, wenn sie bereits unter körperlichen und psychischen Beschwerden leiden.
Diese Verzögerung kann zu Hautschäden im Bereich der Ausscheidungsorgane und zu schweren Infektionen führen. Ein frühzeitiger ärztlicher Besuch ist wichtig, denn Therapien können helfen, die Kontrolle über die Blasen- oder Darmfunktion wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich, werden Inkontinenzhilfsmittel eingesetzt.
1.1 Was bedeutet Kontinenz?
Kontinenz bezeichnet die Fähigkeiten,
- den Harn zurückzuhalten und die Blase kontrolliert zu entleeren,
- den Stuhlgang und Darmgase zurückzuhalten und den Darm kontrolliert zu entleeren.
Bei Inkontinenz sind diese Fähigkeiten eingeschränkt. Inkontinenz hat kein einheitliches Erscheinungsbild. Sie wird vielmehr durch verschiedene Erkrankungen ausgelöst und kann unterschiedliche Ursachen haben. Harn- und Stuhlinkontinenz, im Volksmund auch Blasenund Darmschwäche genannt, wird als eine Einschränkung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens wahrgenommen. Sie kann sich aber zu einer Erkrankung ausweiten, wenn sie nicht behandelt wird. Außerdem ist sie eine der häufigsten altersunabhängigen Begleiterscheinungen zum Beispiel bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (durch erhöhten Druck im Bauchraum), Diabetes, Multipler Sklerose, Schlaganfall und Parkinson.
Harninkontinenz
Harninkontinenz bezeichnet den unwillkürlichen Harnverlust. Die Kontrolle über die Blasenentleerung ist gestört. Häufige Ursachen sind Schwangerschaft, Geburt, Wechseljahre, Bestrahlung im Beckenbereich, chirurgische Eingriffe, Übergewicht, Hirn- oder Wirbelsäulenverletzungen. Die häufigsten Formen der Harninkontinenz sind:
- Dranginkontinenz (starker Harndrang mit unwillkürlichem Urinverlust)
- Belastungsinkontinenz (unwillkürlicher Harnverlust bei körperlicher Anstrengung)
- Überlaufinkontinenz (fehlende oder unzureichende Blasenentleerung führt zu Harntröpfeln)
- Reflexinkontinenz (unwillkürlicher Harnverlust ohne Harndrang)
Stuhlinkontinenz
Stuhlinkontinenz bedeutet unwillkürlicher und oft unbemerkter Abgang von Stuhl. Häufige Ursachen sind Durchfall und chronisch entzündliche Erkrankungen des Darms oder der Analregion, Darmmotilitätsstörungen (Bewegungsstörungen des Darms), Verstopfung, nachlassende Elastizität von Muskeln und Bindegewebe oder Schädigungen des Schließmuskels und/oder der Analhaut.
Eine besondere Form der Inkontinenz ist die neurogene Blasen-/Darmstörung. Grundsätzlich wird die Entleerung von Blase und Darm willentlich vom Gehirn über das Nervensystem gesteuert. Sind die Nerven- und Leitungsbahnen, die diese Organe steuern, unterbrochen oder beeinträchtigt, können die Signale aus Blase und/oder Darm nicht an das Gehirn weitergeleitet werden (z. B. bei neurologischen Erkrankungen, Fehlbildungen und Verletzungen des Rückenmarks oder Nervenschädigungen). Die Betroffenen spüren daher nicht, dass Blase oder Darm gefüllt sind. Je nach Form der neurogenen Entleerungsstörung entleeren sich Blase und/oder Darm unwillkürlich oder müssen manuell durch Katheterisierung der Blase oder Irrigation des Darms (Darmspülung) entleert werden.
Definition von Behinderung
Im Sozialrecht versteht man unter „Behinderungen“ die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die soziale Teilhabe.
Es werden drei Kategorien von Behinderungen (beziehungsweise leistungsberechtigte Personengruppen) unterschieden:
- „von Behinderung bedroht“ (bei länger andauernden gesundheitlichen Problemen, wie nach Arbeitsunfall oder bei chronischer Erkrankung),
- (amtlich anerkannt) „behindert“,
- amtlich anerkannt „schwerbehindert“ und „schwerbehinderten Menschen gleichgestellt“.
Je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen haben Menschen einen Anspruch auf
- Rehabilitationsleistungen und/oder präventiv wirkende Leistungen,
- behinderungsausgleichende oder aber
- besondere unterstützende Leistungen und Hilfen im Arbeitsleben.
Ziel aller Leistungen ist es, eine „Verbesserung der Teilhabe“ zu erreichen, das heißt, Leistungen sollen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Leistungsberechtigten zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und auf Dauer zu sichern. Sie dienen dazu, Arbeit so zu gestalten, wie es für die volle berufliche Teilhabe erforderlich ist.
Grundlage für dieses Verständnis von „Behinderung“ sind die Begriffsbestimmungen in § 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch).
1.2 Prävention und Therapie
Blasen- und Darmschwäche kann man nicht therapieren
, denken viele Betroffene und nehmen ihr Leiden als gegeben hin. Dabei gibt es eine Vielzahl von vorbeugenden Maßnahmen und Therapieformen sowie operativen Verfahren, die eine Harn- und/oder Stuhlinkontinenz heilen oder zumindest lindern können. Das maximal erreichbare Therapieziel ist die Kontinenz. Gelingt dies nicht oder ist bei bestimmten Krankheitsbildern die Kontrolle über den Ausscheidungsprozess nicht möglich, ist das Behandlungsziel die soziale Kontinenz. Das bedeutet, dass die Betroffenen trotz Inkontinenz am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können.
Die Betroffenen können aktiv und selbstbestimmt zur Minderung ihrer Beeinträchtigung beitragen und durch einen aufgeklärten Umgang mit ihrer Inkontinenz das Auftreten von Komplikationen frühzeitig vermeiden.
Entleerungsgewohnheiten
Betroffene können zum Beispiel ihre Gewohnheiten bei der Blasenentleerung ändern. Zu starkes Pressen beim Wasserlassen und stundenlanges Zurückhalten des Urins sind schädlich. Die Anzahl der Entleerungen hängt von Faktoren wie Körperbau, Alter, Ernährung und Aktivitätsniveau ab. Sechs bis acht Toilettengänge pro Tag sollten jedoch nicht überschritten werden. Wichtig ist jedoch, ausreichend zu trinken. Dies verhindert Dehydration und eine zu hohe Harnkonzentration, die wiederum zu Komplikationen wie Blasenentzündungen führen kann. Der Verzicht auf harntreibende Getränke wie Kaffee und Alkohol kann die Beschwerden bereits lindern.
Ernährung
Starkes Übergewicht kann durch eine chronische Druckerhöhung im Beckenboden ebenfalls zu Inkontinenz führen. Eine ausgewogene Ernährung und Gewichtsreduktion können dem entgegenwirken. Eine gesunde Ernährung hilft auch, den Stuhlgang zu regulieren und damit die Kontrolle über die Darmentleerung wiederzuerlangen oder zu verbessern.
Körperliche Belastung
Vor allem Frauen sollten generell körperliche Überanstrengungen wie schweres Heben vermeiden, um Organsenkungen und Beckenbodenschäden vorzubeugen.
Beckenbodentraining
Ein gezieltes Beckenbodentraining für Frauen und Männer kann die Beschwerden lindern.
Hilfsmittel für das Kontinenztraining
Führt das Beckenbodentraining nicht zum gewünschten Erfolg, kann der Einsatz von Elektrostimulatoren, Magnetfeld- oder Biofeedbackgeräten hilfreich sein und damit den Therapieerfolg verstärken.
Darm-Management bei Stuhlinkontinenz
Gerade die mittlere bis schwere Stuhlinkontinenz ist für die Betroffenen besonders belastend. Unwillkürlicher Stuhlabgang kann aber durchaus „gemanagt“ werden. Ein gutes Darmmanagement sollte die Inkontinenzepisoden auf ein Minimum reduzieren. Die beste Lösung ist die so genannte Irrigation. Dabei wird der Darm jeden Morgen gezielt entleert. Dies verschafft den Betroffenen in der Regel eine ausscheidungsfreie Zeit von bis zu 24 Stunden und mehr. Kommt es dennoch zu Ausscheidungen, sind es meist nur geringe Mengen, die von entsprechenden Vorlagen oder Windeln problemlos aufgenommen werden können.
1.3 Die amtlich festgestellte Behinderung / Grad der Behinderung (GdB)
Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen können bei ihrem Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Der amtlich festgestellte Grad der Behinderung (GdB) sagt nichts aus über die Leistungsfähigkeit in Arbeit und Beruf, sondern bezieht sich grundsätzlich auf die Auswirkungen von Funktionseinschränkungen auf die Teilhabe an allen wichtigen Lebensbereichen.
Auch bei chronischen Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma, Schlaganfall, Multipler Sklerose, chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED), starken Rückenleiden oder Krebserkrankungen kann ein GdB anerkannt werden. Faustregel: Als schwer chronisch krank gilt, wer mindestens einmal im Vierteljahr auf eine ärztliche Behandlung angewiesen ist.
Wo gibt es Antragsformulare?
Das Formular zur Feststellung einer Behinderung ist beim zuständigen Amt der Versorgungsverwaltung oder online erhältlich. Der Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen kann bei der Agentur für Arbeit online gestellt werden (siehe Mehr zum Thema).
Das Amt bestimmt den GdB anhand medizinischer Gutachten und anhand der GdS-Tabelle* der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG). Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der sogenannte Gesamt-GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit festgestellt, wobei deren wechselseitigen Beziehungen berücksichtigt werden. (Es erfolgt keine Addierung von Einzel-GdB).
Der GdB reicht auf einer zehnstufigen Skala von 20 bis 100.
- Ab einem GdB von 50 gelten Menschen als „schwerbehindert“; sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis sowie bestimmte Merkzeichen.
- Mit einem GdB von 30 bis 40 ist es möglich, die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
*In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) wird die GdB-Tabelle als „GdS-Tabelle“ bezeichnet. In der Praxis besteht zwischen beiden Bezeichnungen kein wesentlicher Unterschied (sowohl GdB als auch GdS werden anhand derselben Tabelle ermittelt). Nach Schwerbehindertenrecht wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt, daher heißt es hier „GdB-Tabelle“; nach sozialem Entschädigungsrecht wird der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ermittelt, daher heißt es dort „GdS-Tabelle“.
Ein feiner Unterschied besteht darin, dass sich der ermittelte GdS ausschließlich auf die Schädigungsfolgen (beispielsweise nach einem Arbeitsunfall) bezieht (er also „kausal“ betrachtet wird), während sich der GdB auf alle Gesundheitsstörungen, unabhängig von ihrer Ursache, bezieht (er also „final“ betrachtet wird).
-
REHADAT-Lexikon: Feststellung der Behinderung
rehadat.link/lexikonfestbescheid -
einfach-teilhaben: Feststellungsanträge der Bundesländer
rehadat.link/antraggdb -
Bundesagentur für Arbeit: Gleichstellungsantrag
rehadat.link/baantrggl -
ZB Ratgeber Behinderung und Ausweis
rehadat.link/bihratausw (PDF | 3,3 MB)
GdB bei Inkontinenz
- GdB 10: leichter Harnabgang
- GdB 50: bis zu völliger Harninkontinenz
- GdB 70: bei völliger Harninkontinenz und ungünstiger Versorgungsmöglichkeit (nicht näher definiert)
Stuhlinkontinenz
- GdB 10: Stuhlinkontinenz mit seltenem, nur unter besonderen Belastungen auftretendem unwillkürlichem Stuhlabgang
- GdB 20-40: Stuhlinkontinenz mit häufigem unwillkürlichem Stuhlabgang
- GdB 50: Funktionsverlust des Afterschließmuskels
Versorgungsmedizinische Grundsätze bei Inkontinenz
GdB-abhängige Nachteilsausgleiche
Im Arbeitsleben stehen Menschen mit anerkannter (Schwer-)Behinderung und ihren Arbeitgebenden bestimmte GdB-abhängige Nachteilsausgleiche zu: beispielsweise die Betreuung durch spezielle Fachdienste, Hilfen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung oder Lohnkostenzuschüsse.
Auch gleichgestellte Menschen mit Behinderung (die ohne die Gleichstellung keinen Arbeitsplatz erlangen würden oder bei denen das Risiko besteht, ohne Gleichstellung den Arbeitsplatz zu verlieren) und ihre Arbeitgebenden haben Anspruch auf bestimmte Leistungen.
Schon gewusst?
Junge Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen werden während einer betrieblichen Ausbildung auch dann gleichgestellt, wenn ihr GdB unter 30 liegt oder kein GdB festgestellt ist. So können Unternehmen Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung erhalten, wenn sie junge Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausbilden (§ 185 Abs. 3 Nr. 2c SGB IX). Darüber hinaus kann der ausbildende Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte Auszubildende zur Erfüllung seiner Beschäftigungspflicht auf zwei Pflichtarbeitsplätze anrechnen.
GdB-abhängige Leistungen auf einen Blick
sb=schwerbehindert; gl=gleichgestellt; AG=Arbeitgebende
Leistung | schwerbehinderte Menschen | gleichgestelle Menschen | AG |
---|---|---|---|
Finanzielle Leistungen / Begleitende Hilfe im Arbeitsleben | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Betreuung durch spezielle Fachdienste | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Lohnkostenzuschüsse | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Besonderer Kündigungsschutz | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Freistellung von Mehrarbeit | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Kraftfahrzeughilfe für den Arbeitsweg | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Teilnahme an der Wahl der SBV | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Zusatzurlaub | Ja✔ | Nein | Nein |
Schwerbehindertenausweis & Merkzeichen | Ja✔ | Nein | Nein |
Unentgeltliche Beförderung mit Bus & Bahn | Ja✔ | Nein | Nein |
Vorgezogene Altersrente | Ja✔ | Nein | Nein |
1.4 Umfragen zum Thema Inkontinenz
Es liegen nur wenige Informationen zum Thema Inkontinenz und Beruf vor. Allerdings gab es Umfragen zu diesem Thema in Kanada (Body&Health, Newspaper canada.com: Incontinence at Work; Quelle nicht mehr verfügbar), in Großbritannien und den USA
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat bereits 2005 eine telefonische Befragung von knapp 8.000 Personen ab 18 Jahren zum Thema Inkontinenz durchgeführt. Das RKI verweist unter anderem auf die norwegische EPINCONT-Studie, die auf einer Befragung von mehr als 27.000 Frauen zwischen 1995 und 1997 basiert. Das RKI erklärt, dass auch im internationalen Vergleich die Symptome der Harninkontinenz ähnlich sind.
Bei den Umfragen zum Thema Inkontinenz erklärten Betroffene, dass sie häufiger die Toilette aufsuchen müssen und daher nicht in der Lage seien, Aufgaben ohne Unterbrechung abzuschließen. Das wiederum wirke sich negativ auf ihr Allgemeinbefinden aus und reduziere die Arbeitsleistung. Sie klagen über den Verlust von Selbstvertrauen, Nachlassen der Konzentrationsfähigkeit und Leistungsabbau bei körperlichen Aktivitäten. Obwohl der überwiegende Teil der Befragten eine Ärztin oder einen Arzt konsultiert hatte, wurden die besonderen Belastungen im Beruf meist nicht näher besprochen.
Online-Umfrage von REHADAT
REHADAT hat im Jahr 2015 zum Thema „Inkontinenz und Beruf“ eine anonyme, nicht repräsentative Online- Befragung durchgeführt, die über den Selbsthilfeverband Inkontinenz an seine Mitglieder kommuniziert wurde. Mit der Befragung sollten durch Inkontinenz verursachte Probleme im Berufsleben erfasst und Wünsche zur Arbeitsgestaltung gesammelt werden.
2 »Ich kann trotzdem auf Montage gehen«
Lösungen für den Arbeitsalltag
Anfangs hatte ich enorme psychische Probleme und mein Selbstvertrauen, besonders in der Öffentlichkeit und im Beruf, war durch das ständige Tragen von Windeln erheblich angeschlagen.
Ich dachte, dass jeder sehen, hören, riechen und wissen würde, dass ich Inkontinenzhosen trage.
Man möchte am liebsten vor Scham im Boden versinken.
Diese Aussagen von Menschen mit Inkontinenz beschreiben sehr gut, welche psychischen Auswirkungen die Erkrankung haben kann. Hinzu kommen Begleiterscheinungen, die sich besonders am Arbeitsplatz auswirken. Häufige Toilettengänge, raschelnde Windeln, zu kurze Arbeitskittel und oft fehlende Waschmöglichkeiten.
Es gibt eine Reihe von betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten, um die Arbeitsbedingungen - sei es im Büro oder bei der Montage - an die besonderen Bedürfnisse von Beschäftigten mit Inkontinenz anzupassen: zum Beispiel der gezielte Einsatz von Hilfsmitteln und speziellen Arbeitsmitteln oder bauliche Veränderungen der Sanitärräume. Diese Maßnahmen können einzeln oder in Kombination umgesetzt werden und sind oft mit geringem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Unterstützungsleistungen für Unternehmen und Beschäftigte bei behinderungsbedingten Mehraufwendungen. .
Grundsätzlich ergänzt die individuelle, behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, ergonomische Mindeststandards und barrierefreie Ausstattungen in Unternehmen. Im Allgemeinen ist Arbeit ergonomisch, wenn sie keine Gesundheitsgefahren verursacht und menschengerecht ist. Menschengerecht ist eine Arbeit dann, wenn sie ausführbar, erträglich, zumutbar und persönlichkeitsfördernd ist.
Auf den folgenden Seiten werden einige organisatorische und technische Lösungsansätze zur Anpassung von Arbeitssystemen vorgestellt. .
Die Vorschläge erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter mit Inkontinenz ist mit seiner Tätigkeit und seinem Arbeitsplatz individuell im betrieblichen Kontext zu betrachten.
Arbeitssystem
Unter einem Arbeitssystem versteht man mehr als nur den eigentlichen Arbeitsplatz. Ein Arbeitssystem dient der Erfüllung einer konkreten Aufgabe und umfasst das Zusammenwirken von Arbeitsaufgabe, Mensch, Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung.
2.1 Inkontinenz verschweigen oder mitteilen?
Toilettengänge sind keine Arbeitszeit!
Wieder mal eine kleine Pause eingelegt?
Bist wohl zu faul zum Arbeiten?
Solche oder ähnliche Bemerkungen hören Menschen mit Inkontinenz häufig von Kolleginnen und Kollegen, die sich meist aus Unwissenheit so äußern. Die Frage, ob Betroffene ihre Diagnose offen legen sollen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der persönlichen Situation und dem Verhältnis zum Vorgesetzten oder zu den Kolleginnen und Kollegen.
Betroffene stehen oft vor dem Dilemma, dass sie ihre Beeinträchtigung am Arbeitsplatz nicht bekannt machen wollen, weil sie sich wegen ihrer Inkontinenz schämen oder Angst vor Benachteiligung haben. Auf der anderen Seite erhoffen sie sich durch ein Offenlegen ein Ende des „ewigen Versteckspiels“. Durch einen offenen Umgang könnten sie der Unsicherheit und Unwissenheit der Kolleginnen und Kollegen über Inkontinenz entgegenwirken. Wenn diese wüssten, dass die Betroffenen trotz ihrer Erkrankung auch Möglichkeiten haben, ihr Arbeitspensum gut zu bewältigen, wäre dies ein großer Schritt zu mehr Verständnis und Akzeptanz.
2.2 Arbeit organisieren
Beispiele
- Ständige Toilettengänge können den Arbeitsfluss behindern. Eine Verlegung des Arbeitsplatzes in die Nähe einer Toilette ist daher zu empfehlen.
- Lange Konferenzen und Besprechungen können dazu führen, dass häufige Toilettengänge durch Ausreden entschuldigt werden. Hier können regelmäßige kurze Pausen hilfreich sein.
- Bei Dienstreisen kann das Auffinden einer Toilette problematisch sein. Ein Wechsel vom Außendienst in den Innendienst könnte daher den Arbeitsalltag der Betroffenen erleichtern.
2.3 Arbeitsumfeld gestalten
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Inkontinenz kann der Toilettenraum und der unmittelbare Arbeitsplatz an die besonderen Bedürfnisse angepasst werden.
Toilettenraum
Der Toilettenraum sollte genügend Platz für erforderliche hygienische Einrichtungen zum Schutz der Intimsphäre haben. Wünschenswert ist folgende Ausstattung:
Waschbecken
Mit fließend warmem Wasser zur Eigenreinigung und zum Auswaschen von verschmutzter Kleidung.
Verschließbarer, größerer Abfallbehälter mit Deckel
Zur Entsorgung der benutzten Einlagen oder Windeln.
Kleiderhaken
Zum Aufhängen von Ober- und Unterbekleidung.
Ablageflächen
Für saubere Einlagen, Vorlagen, Katheter etc.
Abschließbarer Schrank
Im Toilettenraum zur Lagerung von Einlagen oder Windeln, Ersatzkleidung, Reinigungsmitteln und Hygieneartikeln.
Fön
Zum schonenden Trocknen von wunden Hautstellen.
Kippspiegel
Zur Neigungsverstellung für sitzende und stehende Personen.
Ebenerdige Dusche, Bidet
Dusche zur barrierefreien Nutzung, Bidet zur „kleinen“ Intimreinigung.
Trockenstangen im Schrank
Eventuell mit Heizung zum Trocknen von gereinigter Kleidung.
Arbeitsplatz
Hygienische Maßnahmen
Am Arbeitsplatz sollten eventuelle Spuren von Urin und auch Stuhl leicht entfernt werden können.
- Arbeitsstühle und Stehhilfen: Mit leicht zu reinigender wasserundurchlässiger Oberfläche.
- Rutschhemmende Bodenmatten: Zum Schutz des Bodens mit leicht zu reinigender, wasserundurchlässiger Oberfläche.
- Sitzbezüge: Wenn der Arbeitsplatz ein Kraftfahrzeug ist, eignet sich ein Sitzbezug zum Abdecken der Spalte zwischen Sitz und Rückenlehne aus luftdurchlässigem, aber wasserabweisendem Material wie zum Beispiel Goretex.
Transport- und Hebegeräte
Bei Belastungsinkontinenz sollten keine schweren Lasten über 10 kg gehoben werden, um die Gefahr eines unbeabsichtigten Urinabgangs zu vermeiden. Für Beschäftigte, die häufig schwere Lasten heben, tragen oder ziehen müssen, gibt es verschiedene Transport- und Hebegeräte, die die körperliche Belastung reduzieren. Beispiele sind elektrisch angetriebene Transportwagen, Hubwagen, Hubtische, Krane, Vakuumheber oder Förderbänder.
2.4 Inkontinenzhilfsmittel
Eine gute Grundversorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln durch die Krankenkassen ist Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit. Insbesondere bei mittlerer und schwerer Inkontinenz ist eine angepasste Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln notwendig und sinnvoll, um Hautschäden zu vermeiden. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung der Betroffenen durch qualifiziertes Fachpersonal im Bereich Kontinenz (z.B. Urologie, Gynäkologie) erforderlich. Auch vor der ärztlichen Verordnung von Inkontinenzhilfen ist die fachärztliche Abklärung anderer Therapiemöglichkeiten wichtig. Grundsätzlich haben alle Betroffenen einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Versorgung.
Nicht nur die Symptome der Harn- und/oder Stuhlinkontinenz sind ausschlaggebend für die Definition eines Pflegebedarfs. Die soziale Beeinträchtigung und das Ausmaß der Belastung spielen eine wesentliche Rolle.
Die von den Krankenkassen per Festbetrag oder Pauschale bewilligten aufsaugenden Inkontinenzhilfen reichen daher häufig nicht aus, um den Arbeitsalltag zu bewältigen. Hochwertige Produkte, die für die berufliche Teilhabe erforderlich sind, sollten ohne Aufpreis zur Verfügung stehen. Diese Inkontinenzhilfen können auch von anderen Rehabilitationsträgern (z. B. Rentenversicherung) im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden.
Was sollen Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung beachten?
Für die Berufstätigkeit sind folgende Punkte wichtig:
- Genaue Größe der geruchshemmenden Einlage/Vorlage
- Saugstärke (abhängig von der Art der Inkontinenz und des möglichen Wechselintervalls)
- Stückzahl
- Versorgungszeitraum (z. B. Monatsbedarf)
Harninkontinenzhilfsmittel
Je nach Schweregrad der Inkontinenz können Betroffene aufsaugende, auffangende oder ableitende Hilfsmittel verwenden.
Aufsaugend
- Einlagen und Vorlagen
rehadat.link/einlage
Auffangend
- Inkontinenzhosen, Urinbeutel
rehadat.link/inkhoseurinbeutel
Zurückhaltend
- Vaginaltampons, Scheidenpessare
rehadat.link/vaginaltampon
Ableitend
- Dauerkatheter, Einmalkatheter für den ISK, Katheter-Sets, Urinalkondome
rehadat.link/ableitend
Stuhlinkontinenzhilfsmittel
Je nach Schweregrad der Inkontinenz können Betroffene aufsaugende, auffangende oder ableitende Hilfsmittel verwenden.
Aufsaugend
- Einlagen und Vorlagen
rehadat.link/einlage
Auffangend
- Stuhlsammelbeutel
rehadat.link/stuhlsammelbeutel
Zurückhaltend
- Analtampons
rehadat.link/analtampon
Ableitend
- Irrigationssets zur Darmspülung
rehadat.link/irrigationsset
Weitere Hilfsmittel
Bei Hautschädigungen im Genitalbereich
- Antidekubituskissen
rehadat.link/hautgenital
Blasen- oder Darmschrittmacher mit Fernbedienung
In schweren Fällen von Harn- und Stuhlinkontinenz kann bei einer Operation ein Blasen- oder Darmschrittmacher mit Stimulationselektroden implantiert werden. Damit werden die Nerven kontinuierlich mit leichten elektrischen Impulsen stimuliert. Nach der Operation kann die Patientin oder der Patient über eine Fernbedienung die Intensität der elektrischen Impulse beeinflussen.
- Blasen- und Darmschrittmacher
rehadat.link/blasendarmschrittmacher
2.5 Inklusion im Unternehmen leben
Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderung kann ein Klima des Miteinanders fördern und dazu beitragen, wertvolles Fachwissen im Unternehmen zu sichern. Der Umgang mit Behinderungen, die nicht auf den ersten Blick sichtbar und zudem gesellschaftlich tabuisiert sind, erfordert jedoch ein hohes Maß an Sensibilität und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Betroffenen, Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen.
Personalverantwortliche können durch einen mitarbeiterorientierten Führungsstil mit offenem und tolerantem Umgang sowie klaren Regelungen für mehr Verständnis sorgen. Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sollte geklärt werden, inwieweit Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen über die Inkontinenz der neuen Mitarbeiterin oder des neuen Mitarbeiters informiert werden. Personalverantwortliche sollten sich überlegen, wie sie die Kolleginnen und Kollegen auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit Behinderung vorbereiten. Ein Informationsgespräch ist eine gute Möglichkeit. Die Führungskraft und die Kolleginnen und Kollegen sollten darüber informiert werden, welche Tätigkeiten die betroffene Person ausführen kann und welche nicht. Sie sollten darauf hingewiesen werden, dass die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter eine körperlich nicht sichtbare Einschränkung hat und entsprechende Hilfsmittel verwendet oder dass die Führungskraft für Rückfragen zur Verfügung steht.
Die Kolleginnen und Kollegen sollten mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter selbstverständlich umgehen, keine abwertenden Bemerkungen machen und nicht hinter dem Rücken der betroffenen Person abwertend über deren Behinderung sprechen.
Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Betroffenen gut über ihre Behinderung informiert sind. Selbsthilfegruppen oder spezielle Schulungsprogramme können den Betroffenen dabei helfen. Sie können dann selbstbewusster und gelassener mit den Ängsten ihrer Kolleginnen und Kollegen umgehen und ihnen Handlungssicherheit vermitteln.
2.6 Trotz Inkontinenz auf Montage
Auszug aus dem Interview mit Helmut Schreiber
Helmut Schreiber, 49, ist Mitbegründer und Vorstandsmitglied der Selbsthilfeorganisation Inkontinenz. Er hatte 1991 einen Unfall und ist seitdem aufgrund einer Nervenschädigung inkontinent. Anfangs fühlte er sich nach dem Unfall allein gelassen, ohne Hilfe und Unterstützung. Seinen Beruf als Elektrotechniker für Gebäudetechnik in einem großen Handelskonzern konnte er jedoch weiter ausüben.
Da er im Außendienst tätig war und täglich in zwei bis drei verschiedenen Niederlassungen des Unternehmens eingesetzt wurde, fiel seine Beeinträchtigung nicht auf. Als sein Standort 1998 geschlossen wurde, machte er sich selbstständig und ist auch heute noch häufig auf Montage.
Wie wirkt sich die Inkontinenz bei Dienstreisen aus?
Ich muss mich schon gut organisieren, wenn ich unterwegs bin. Wo gibt es zum Beispiel Toiletten? Hilfreich ist der Locus-Führer, und auf Raststätten weiß ich, dass ich mit dem Euro-Schlüssel immer eine Behindertentoilette öffnen kann. Für weite Reisen ins Ausland nutze ich das Flugzeug. Mit einem Attest der Ärztin oder des Arztes kann ich bei vielen Fluggesellschaften ein zusätzliches, kostenfreies Gepäckstück für Hilfsmittel in Anspruch nehmen.
Sollten sich von Inkontinenz Betroffene ihrem Arbeitgebenden anvertrauen?
Bei einem GdB unter 50 würde ich anfangs nicht darüber sprechen, um Benachteiligungen vorzubeugen. Wenn sich ein vertrauensvolles Verhältnis zum Vorgesetzten und den Kolleginnen bzw. Kollegen entwickelt, ist immer noch Zeit, darüber zu informieren.
2.7 Fahrplan für die Praxis
Die folgende Checkliste soll Unternehmen helfen, geeignete Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung zu ermitteln. Ziel ist ein kollegialer Konsens, der sowohl die Bedürfnisse des Beschäftigten mit Inkontinenz als auch die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens berücksichtigt.
Wer ist beteiligt?
Bei dem Prozess sollten Arbeitgebende und Vorgesetzte, die Arbeitskraft mit Inkontinenz, die Schwerbehindertenvertretung (falls vorhanden), das Integrations-/Inklusionsamt, die Förderstelle und der Integrationsfachdienst (im fortgeschrittenen Stadium bei anerkannter Behinderung) beteiligt sein. Im Einzelfall kann man weitere inner- und außerbetriebliche Akteure hinzuziehen.
Schritt 1 ⬤
Bedarf feststellen
Wichtig: Beziehen Sie die betroffene Person von Anfang an aktiv in alle Schritte und Lösungsfindungen ein.
Klären Sie, inwieweit Arbeitsplatz und die Mitarbeitenden zusammenpassen und welche baulichen Veränderungen an Sozialräumen und Toiletten vorgenommen werden müssen.
Schritt 2 ⬤⬤
Expertenrat einholen
Lassen Sie sich bei Bedarf von Fachkräften beraten und unterstützen (z. B. Urologie, Gynäkologie, Kontinenzzentren, Beckenbodenzentren, Selbsthilfegruppen, betriebsärztlicher Dienst, betrieblicher Sozialdienst, Technischer Beratungsdienst, Reha-Beratung, einheitliche Ansprechstellen der Arbeitgeber, Ergotherapie).
Schritt 3 ⬤⬤⬤
Arbeitsplatz begehen & Maßnahmen prüfen
Vereinbaren Sie einen Betriebsrundgang mit den Beraterinnen und Beratern und den betrieblichen Akteuren, um den Arbeitsplatz, die Sozialräume und die Toiletten zu begutachten. Informieren Sie die betroffenen Beschäftigten rechtzeitig über den geplanten Betriebsbesuch und die Aufgaben der einzelnen Personen. Kommunizieren Sie wertschätzend, verständlich und offen.
Schritt 4 ⬤⬤⬤⬤
Maßnahmen vereinbaren & erproben
Beraten Sie sich mit allen Beteiligten, welche organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen sinnvoll sind und wer sie koordiniert.
Schritt 5 ⬤⬤⬤⬤⬤
Förderleistungen beantragen
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: beantragen Sie die Förderleistungen vor der Bestellung, Anschaffung oder dem Beginn einer Maßnahme. Antragsformulare erhalten Sie bei den Rehabilitationsträgern, Integrations-/Inklusionsämtern oder örtlichen Fürsorgestellen, die Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein können. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Wird ein Antrag abgelehnt, können Sie gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
ZUM ANTRAG GEHÖREN IN DER REGEL:
- Antragsformular
- Kopie des Feststellungsbescheides der Behinderung und des Schwerbehindertenausweises/Gleichstellungsbescheides
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Arbeitsplatz-/Tätigkeitsbeschreibung
- Lebenslauf Je nach Einzelfall kann der Kostenträger weitere Unterlagen anfordern.
Beispiel für Antragsformulare: Deutsche Rentenversicherung rehadat.link/ltadrv
Schritt 6 ⬤⬤⬤⬤⬤⬤
Maßnahmen durchführen & auswerten
Wenn die Kostenzusage vorliegt, können Sie die Hilfsmittel beschaffen oder die organisatorischen oder baulichen Maßnahmen einleiten. Evaluieren Sie alle Maßnahmen nach einem vereinbarten Zeitraum:
- Wie kommt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit den Anpassungen zurecht?
- Kommen die Kolleginnen und Kollegen mit den Änderungen zurecht?
- Tauchen neue Konflikte oder Probleme auf? Holen Sie sich gegebenenfalls wieder Unterstützung durch externe Beraterungsstellen.
3 »Dafür hole ich mir Unterstützung!«
Förderung und Beratung
Das Sozialrecht hat umfangreiche Förder- und Beratungsleistungen für Unternehmen sowie Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen geschaffen, um die berufliche Teilhabe und Inklusion zu unterstützen.
3.1 Welche Förderung gibt es?
Für Menschen mit Behinderungen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es verschiedene Förderleistungen, um berufliche Teilhabe zu ermöglichen oder ein Beschäftigungsverhältnis zu sichern. Dabei handelt es sich sowohl um finanzielle Hilfen und Zuschüsse als auch um Beratungsleistungen oder Bildungs- und Unterstützungsmaßnahmen.
Förderleistungen können, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, für alle Phasen der beruflichen Teilhabe beantragt werden:
- zur beruflichen Orientierung oder Umorientierung,
- zur Aus- und Weiterbildung,
- im Arbeitsleben,
- zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
Zu den Leistungen gehören beispielsweise:
- Beratung durch Fachstellen zu allen Aspekten beruflicher Teilhabe, zum Beispiel Teilhabeberatungsstellen (EUTB), Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), Integrationsfachdienste (IFD).
- Hilfen zum Erreichen von Schul- und Ausbildungsabschlüssen.
- Hilfen zur Erlangung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes.
- Zuschüsse für Ausbildungs-, Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
- Lohnkostenzuschüsse bei Probebeschäftigung, Ausbildung, Neueinstellung und zur Beschäftigungssicherung.
- Zuschüsse für Hilfsmittel am Arbeitsplatz.
- Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung.
- Zuschüsse für die Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
- Assistenzleistungen und Begleitung am Arbeitsplatz.
- Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen.
- Hilfe bei Konflikten am Arbeitsplatz.
Der überwiegende Teil der Förderleistungen wird im gesetzlichen Rahmen der „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ erbracht (§§ 49, 50 SGB IX). Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Beschäftigte mit Behinderungen oder drohender Behinderung sowie Unternehmen bei den Rehabilitationsträgern beantragen.
Im Falle einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung fördert das Integrationsamt/Inklusionsamt nachrangig im Rahmen der „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (§ 185 SGB IX) .
(Stand: September 2024)
3.2 Wer hilft?
Ansprechstellen innerhalb des Unternehmens zu Fragen der beruflichen Teilhabe und Arbeitsplatzsicherung sind – je nach Größe und Ausrichtung des Betriebs – die betrieblichen Interessenvertretungen und Akteure. Dazu gehören Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte, Betriebs- oder Personalräte, Inklusionsteams, arbeits- und betriebsmedizinische Fachkräfte.
Daneben unterstützen externe Institutionen und Fachstellen Betriebe rund um die Neueinstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen.
Externe Institutionen und Fachstellen
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Beratungsstellen mit Lotsenfunktion
- Agentur für Arbeit: Beratung, Gewährung von Lohnkostenzuschüssen und Leistungen zur beruflichen Teilhabe, Vermittlung von Fachkräften, Hilfe bei der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Beratung für Menschen mit und ohne Behinderungen, die Unterstützung für ihre Teilhabe benötigen
- Integrationsämter/Inklusionsämter: (nur im Falle von Schwerbehinderung und Gleichstellung) Beratung, Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur beruflichen Teilhabe und zur Arbeitsplatzsicherung, Hilfe bei der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung, Unterstützung bei der Prävention und beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Integrationsfachdienste (IFD): Beratung, Begleitung am Arbeitsplatz zur Festigung oder Sicherung eines Arbeitsverhältnisses, Hilfe bei Konflikten, teils Vermittlung von Fachkräften, Hilfe bei Wiedereingliederung
- Inklusionsberatung der Kammern: Beratung zu Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen für Betriebe des jeweiligen Kammerbezirks
- Ansprechstellen der Rehabilitationsträger: Unterstützung bei der frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfs, Hilfe bei der Antragstellung
- Betriebsnahe Beratungsstellen: je nach Ausrichtung: Beratung, Unterstützung bei Konflikten, Hilfe bei Wiedereingliederung, Vermittlung von Fachkräften, Job-Coaching, Unterstützung bei der Prävention und beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
(Stand: September 2024)
4 »Ich hätte noch Fragen«
Weiterführende Informationen
4.1 Organisationen & Netzwerke
4.2 Literaturverzeichnis
- [1] Harninkontinenz.(=Gesundheitsberichterstattung des Bundes, 39). Berlin. DOI: 10.25646/3116 (11.09.2024)rehadat.link/rkinr39
- [2] Managing continence issues in the workplace.Continence Essentials Journal, 1.
- [3] Prevalence, management and impact of urinary incontinence in the workplace.Occupational Medicine, 55(7), 552–557. DOI: 10.1093/occmed/kqi152 (11.09.2024)rehadat.link/previnc
- [4] Inkontinenz: Was Betroffenen hilft.[Internetartikel. Link führt zur aktuellen Fassung des Artikels.]. (11.09.2024)rehadat.link/inktipps
- [5] Hilfsmittel-Richtlinie. Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – HilfsM-RL.Berlin. [Link führt zur aktuellen Fassung der Richtlinie.]. (11.09.2024)rehadat.link/hilfsmrl
Impressum
Über sowas kann man nicht sprechen?
Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Inkontinenz gestalten lässt
REHADAT-Wissen, Ausgabe 03
Herausgeber
© 2015 Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.
REHADAT
Postfach 10 19 42, 50459 Köln
Konrad-Adenauer-Ufer 21, 50668 Köln
rehadat.de
iwkoeln.de
Autorin
Rosemarie Görgens
Fachberatung
- Selbsthilfeverband Inkontinenz e. V.
- LVR-Landschaftsverband Rheinland, LVR-Integrationsamt, Technischer Beratungsdienst
REHADAT-Wissen
Die Reihe REHADAT-Wissen wird von REHADAT, dem zentralen unabhängigen Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, erstellt. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.
ISSN 2940-1550
Zitiervorschlag
REHADAT (2015): Über sowas kann man nicht sprechen? Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Inkontinenz gestalten lässt. (=REHADAT-Wissen, Ausgabe 03). Köln. Online abrufbar unter: https://www.rehadat-wissen.de/ausgaben/03-inkontinenz/ [Abrufdatum].