REHADAT Wissen Ausgabe 02
Und manchmal kribbeln meine Beine

Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Multipler Sklerose gestalten lässt
(Erscheinungsjahr: 2015)

Vorwort

Die meisten Menschen wissen aus eigener Erfahrung, wie wichtig Arbeit für die Lebensqualität ist. Arbeit zu haben, hat deutlich positive Auswirkungen auf Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein, Einkommen und gesellschaftliche Teilhabe. Wenn Krankheit, Unfall oder Behinderungen zu einer dauerhaften Einschränkung führen, kann die Teilhabe am Arbeitsleben gefährdet sein.

Gut informierte Unternehmen können durch die Schaffung passender Rahmenbedingungen Beschäftigte stärkenorientiert einsetzen und qualifizierte Fachkräfte halten oder neu einstellen. Eine Behinderung oder chronische Erkrankung im Arbeitsleben und erfolgreiche berufliche Teilhabe schließen sich nicht gegenseitig aus.

Die Reihe REHADAT-Wissen gibt praxisnahe Tipps und konkrete Handlungsempfehlungen zum Umgang mit einzelnen Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Berufsleben. Dazu gehört sowohl Basiswissen zu Behinderungen und chronischen Erkrankungen als auch die Darstellung von Lösungen für die individuelle Arbeitsgestaltung in Unternehmen.

REHADAT-Wissen richtet sich an alle im Unternehmen Beteiligten und legt den Fokus auf schnelle verständliche Orientierung und engen Praxisbezug.

Wir hoffen, dass unsere Hinweise nützlich sind und dabei unterstützen, einen inklusiven Arbeitsalltag zu gestalten.

Ihre
Andrea Kurtenacker
Projektleiterin REHADAT

Ihr
Christoph Beyer
Vorsitzender der BIH

Zusammenfassung

  1. Die Broschüre „Und manchmal kribbeln meine Beine″ ist eine umfassende Publikation, die sich auf Multiple Sklerose (MS) und deren Auswirkungen im Arbeitskontext konzentriert. Sie behandelt die Vielfältigkeit der Symptome und Gesundheitsstörungen, die mit MS einhergehen, darunter Fatigue, motorische Störungen, Sensibilitätsstörungen, kognitive Störungen, Sehstörungen sowie Blasen- und Darmstörungen, die zu signifikanten Funktionseinschränkungen im Berufsalltag führen können.
  2. Der Leitfaden wendet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, von Rollstuhlnutzung Betroffene sowie deren Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen. Er soll praktische Unterstützung bieten, um die Beschäftigung und Integration von Personen mit MS zu erleichtern, und hebt spezielle Überlegungen hervor, die im Umgang mit dieser Situation am Arbeitsplatz erforderlich sind.
  3. Eine umfassende REHADAT-Umfrage unter 846 Betroffenen erforschte die wesentlichen Aspekte der Arbeitsrealität von Menschen mit MS. Die Ergebnisse beleuchten die vielfältigen Herausforderungen, mit denen Menschen mit MS im Berufsleben konfrontiert sind, und bieten Einblicke in Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung entsprechend ihren Bedürfnissen anzupassen.
  4. Darüber hinaus werden praktische Lösungen und unterstützende Maßnahmen für die Arbeitsorganisation vorgestellt, um die berufliche Teilhabe von MS-Betroffenen zu verbessern. Dazu gehören Anpassungen des Arbeitsumfelds, Organisation der Arbeit, Inklusion im Betrieb und flexible Arbeitsmodelle. Technische Hilfsmittel sowie Beratung und Förderung können ebenfalls von Vorteil sein.
  5. Die Broschüre enthält auch Interviews und Aussagen von Betroffenen sowie Expertinnen und Experten, die Einblicke in den Arbeitsalltag von Menschen mit MS bieten und Wege aufzeigen, wie der berufliche Wiedereinstieg und eine nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich umgesetzt werden können.

1 Wir sind ein leistungsstarkes Team
Einführung

Trifft ein Unternehmen die Entscheidung, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit Multipler Sklerose (MS) einzustellen, oder tritt die Erkrankung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auf, stellen sich in der Regel folgende Fragen: Wie wirkt sich die Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit aus? Welche Risiken gibt es? Wie können wir weiterhin unsere volle Leistung erbringen?

Viele Menschen mit MS sind lange Zeit arbeitsfähig. Es können jedoch Symptome auftreten, die die Arbeitstätigkeit phasenweise oder dauerhaft einschränken oder die Arbeitssuche erschweren. Aus Angst vor Benachteiligung verschweigen daher viele Betroffene ihre Erkrankung oder scheiden vorzeitig aus dem Beruf aus. Häufig trifft MS gerade junge Erwachsene, die sich beruflich und sozial noch etablieren. Scheiden Menschen mit MS zu früh aus dem Berufsleben aus, verliert die Solidargemeinschaft qualifizierte Arbeitskräfte mit wertvoller Berufserfahrung. Die psychosozialen Folgen der Diagnose können daher erheblich sein.

Wenn aber Krankheitssymptome die berufliche Tätigkeit einschränken, kann eine entsprechende Arbeitsgestaltung sehr hilfreich sein. Individuell abgestimmte Maßnahmen bauen Barrieren ab, unterstützen die Arbeitsfähigkeit und tragen entscheidend dazu bei, das Arbeitsverhältnis möglichst langfristig zu sichern. Unternehmen können dafür auch finanzielle Unterstützung oder fachliche Beratung erhalten. Engagement und eine positive, offene Haltung seitens der betroffenen Beschäftigten, der Führungskraft oder der Kolleginnen und Kollegen können viel dazu beitragen, Chancen und individuelle Potenziale in den Unternehmen gut zu nutzen.

2.1 Was ist MS?

Multiple Sklerose ist eine chronisch entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Da jedes Organ und jede Körperfunktion betroffen sein kann, sind Verlauf, Art und Schwere der Symptome wie Erschöpfung (Fatigue), Sinnesstörungen, motorische oder kognitive Störungen sehr unterschiedlich. Es gibt milde Formen der MS mit kaum spürbaren Auswirkungen. Im Extremfall kann nach kurzer Zeit eine bleibende B ehinderung eintreten. MS wird deshalb auch die „Krankheit mit den 1000 Gesichtern“ genannt. Sie ist derzeit nicht heilbar, kann aber mit Medikamenten und symptomorientierten Therapien behandelt werden.

Wie häufig tritt MS auf?

  • MS tritt durchschnittlich zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr auf.1
  • Frauen sind doppelt so häufig betroffen wie Männer.1
  • In Deutschland sind rund 200.000 Menschen von MS betroffen.2

1 Siehe Atlas der MS 2013: Der „Atlas der MS“ ist eine Studie über die globale Verbreitung von MS. Die Daten werden durch die World Health Organization (WHO) und Multiple Sclerosis International Federation (MSIF) erhoben.

2 Siehe Studie des Bundesversicherungsamtes zur „Epidemiologie der Multiplen Sklerose in Deutschland“ (G. Petersen et al., 2014).

2.2 Ursachen

Die Ursachen der Multiplen Sklerose sind noch weitgehend unbekannt. Man geht davon aus, dass genetische Faktoren mit Umweltfaktoren (Viren, Bakterien, UV-Strahlung) zusammenwirken. Sie lösen eine Abwehrreaktion des Immunsystems aus, die sich gegen den eigenen Körper richtet. Das Immunsystem zerstört die Hüllschicht der Nervenfasern (Myelinscheiden). An den geschädigten Stellen des Myelins bilden sich Entzündungsherde, die vernarben. Diese Verhärtungen verlangsamen oder verhindern die Weiterleitung von Nervenimpulsen. Die Zerstörung der Myelinschicht kann an verschiedenen Stellen im Gehirn oder Rückenmark auftreten und zu einer Vielzahl von neurologischen Ausfällen führen.

MS ist schwer zu diagnostizieren, da die Krankheitszeichen zu Beginn oft nur vorübergehend und diffus sind. Im Durchschnitt dauert es daher fast drei Jahre, bis eine eindeutige Diagnose gestellt werden kann.3

3 Siehe MS Register 2013: Das MS Register wurde 2001 vom Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft e. V. (DMSG) initiiert. Ziel ist, epidemiologische Zahlen zur MS in Deutschland zu erfassen. Träger des Projekts ist die MS Forschungs und Projektentwicklungs gGmbH.

2.3 Symptome und Verlaufsformen

Da MS das gesamte zentrale Nervensystem betreffen kann, sind die Symptome komplex. Sie können einzeln oder in Kombination auftreten, plötzlich verschwinden oder neu auftreten. Die meisten MS-Patientinnen und -Patienten erleben mehr als ein Symptom, und selbst diese können in ihrem Verlauf und Schweregrad variieren.

Neben motorischen Ausfällen sind auch Symptome charakteristisch, die nicht direkt sichtbar sind. Dies können zum Beispiel kognitive Störungen oder Erschöpfungszustände, die sogenannte Fatigue, sein. Da diese Symptome auf den ersten Blick nicht eindeutig erkennbar sind werden sie von Außenstehenden oft fehlinterpretiert.

Häufige Symptome

  • Fatigue (starker Erschöpfungszustand)
  • Motorische Störungen (z. B. Ataxie, Tremor, Spastik)
  • Sensibilitätsstörungen (z. B. Taubheitsgefühle, Kribbeln)
  • Kognitive Störungen (z. B. Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Störung der Planungs -und Orientierungsfähigkeit)
  • Sehstörungen/Augenbewegungsstörungen (z. B. Doppelbilder)
  • Blasen und Darmstörungen
  • Schmerzen, Depressionen, Sprech- und Schluckstörungen, epileptische Anfälle 4

4 Siehe MS Register

Verlaufsformen

Schubförmiger Verlauf

Bei dieser häufigsten Verlaufsform treten die Symptome in unvorhersehbaren Schüben auf. Sie entwickeln sich meist innerhalb von Stunden oder Tagen und klingen nach einiger Zeit wieder ab. Zwischen den Schüben können die Patientinnen und Patienten völlig beschwerdefrei sein.

Sekundär progredienter Verlauf

Bei vielen Patientinnen und Patienten geht der schubförmige Verlauf nach 15 bis 25 Jahren in einen fortschreitenden Verlauf über. Der Gesundheitszustand verschlechtert sich stetig. Die Beschwerden nehmen schleichend zu.

Primär progredienter Verlauf

Bei dieser selteneren und aggressiveren Verlaufsform treten keine erkennbaren Schübe auf. Die Symptome entwickeln sich von Anfang an, ohne sich zurückzubilden. Dieser Verlauf kann sich stabilisieren oder sich über Monate und Jahre schleichend verschlechtern.

2.4 Therapie

MS ist noch nicht heilbar, aber es gibt zahlreiche Behandlungsmöglichkeiten. Die regelmäßige Einnahme von Medikamenten kann das gestörte Immunsystem regulieren. Die Medikamente können die Anzahl der Entzündungsherde verringern, die Häufigkeit der Schübe reduzieren und die beschwerdefreien Zeiten zwischen den Schüben verlängern.

Zur symptomatischen Behandlung gehören auch nicht-medikamentöse Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie, neurokognitive Therapie oder Logopädie. Auch Rehabilitationsleistungen können den Gesundheitszustand positiv beeinflussen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit fortgeschrittenen Erkrankungen. Eine medizinische Rehabilitation ist stationär oder ambulant in Reha- oder Akutkliniken, neurologischen Praxen oder MS-Schwerpunktpraxen möglich.

Da die Krankheitsverläufe sehr unterschiedlich sind, muss jede Therapie in enger Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen, Fachärztinnen und Fachärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten individuell abgestimmt werden. Wichtig sind eine ausführliche Diagnostik und die Berücksichtigung der Lebensumstände. Nicht zuletzt ist der persönliche Umgang mit der Erkrankung entscheidend für die Lebensqualität und die Arbeitsfähigkeit.

Mehr zur Erkrankung, Verbreitung und Therapie

2.5 Grad der Behinderung bei Multipler Sklerose

Die Diagnose MS bedeutet nicht von vornherein eine Behinderung oder Schwerbehinderung. Der Grad der Behinderung hängt vor allem von den Ausfallserscheinungen im Gehirn und Rückenmark ab. Als Maßstab für eine einheitliche Beurteilung durch die Gutachter dienen die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“.

Schwerbehinderung und Gleichstellung

Schwerbehinderte Menschen (ab GdB 50) dürfen im Arbeitsleben nicht benachteiligt werden. Deshalb gibt es für sie besondere Schutzrechte und Hilfen.

Das Versorgungsamt oder die kommunale Behörde stellt auf Antrag den Grad der Behinderung fest. Dazu sollten die behandelnden Ärztinnen und Ärzte den Behandlungsverlauf und die Funktionsbeeinträchtigungen beschreiben. Medizinische Messdaten wie Bewegungseinschränkungen, Elektroenzephalogramme oder Laborbefunde unterstützen den Befundbericht. Auch Entlassungsberichte von Kliniken oder Rehabilitationseinrichtungen sollten dem Antrag beigefügt werden.

Liegt ein Feststellungsbescheid über den GdB vor und ändern sich Art und Schwere der Behinderung, sollte die zuständige Stelle informiert werden, damit eventuelle Nachteilsausgleiche angepasst werden können.

Im Arbeitsleben können Menschen mit einem GdB von 30 bis 40 unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt und von dieser bewilligt, wenn wegen der Behinderung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt werden kann oder der vorhandene Arbeitsplatz wegen der Behinderung gefährdet ist.

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3 MS ist bei allen anders
Auswirkungen auf das Arbeitsleben

Werde ich meinen Beruf weiter ausüben können?

Das ist eine existenzielle Frage, die sich viele Menschen mit MS stellen. Viele Betroffene üben ihren Beruf jahrelang ohne nennenswerte Komplikationen aus. Sie sind ausdauernd, engagiert und einfallsreich, um ihre Einschränkungen - wenn überhaupt vorhanden - zu kompensieren.

Da MS viele Facetten hat, können Betroffene völlig beschwerdefrei, leicht oder sehr schwer erkrankt sein. Dennoch scheidet ein großer Teil der MS-Betroffenen frühzeitig aus dem Arbeitsleben aus, bevor die Erkrankung zur Erwerbsunfähigkeit führt.

Wirken sich Symptome auf die körperliche Leistungsfähigkeit aus, scheinen dies insbesondere motorische, visuelle und kognitive Störungen sowie Ermüdungserscheinungen zu sein. Darüber hinaus scheint die so genannte progrediente Verlaufsform einen stärker einschränkenden Einfluss zu haben als die schubförmig remittierende Verlaufsform.

Wenn die Symptome nicht direkt sichtbar sind und von Außenstehenden falsch eingeschätzt werden, kann sich zudem der psychische Druck auf die Betroffenen erhöhen, vor Kolleginnen und Kollegen zu bestehen.

Da sich MS sehr unterschiedlich auf den Gesundheitszustand auswirken kann, sind pauschale Aussagen über Risiken oder Einschränkungen am Arbeitsplatz nicht möglich. Es ist daher wichtig, die persönlichen und umweltbezogenen Einflussfaktoren genau zu betrachten, um die körperliche Leistungsfähigkeit des Beschäftigten realistisch mit den beruflichen Anforderungen abzugleichen.

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REHADAT hat mit Unterstützung der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e. V., Erwerbstätige und Auszubildende zu den Auswirkungen der Multiplen Sklerose auf ihr Arbeitsleben und hilfreiche Maßnahmen online befragt.

3.1 Arbeitsschutz

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu überprüfen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl oder Behinderung der Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter (siehe § 5 Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1).

Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung stehen den Unternehmen zahlreiche Instrumente zur Verfügung. Die Auswahl der Methode hängt von den betrieblichen Bedingungen ab - zum Beispiel von der Anzahl der Beschäftigten, der Art der Tätigkeiten und der Arbeitsmittel.

Je nach Symptomatik und Schweregrad der MS können im Einzelfall bestimmte Tätigkeitsbereiche mit einem höheren gesundheitlichen Risiko verbunden sein. Durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen können Gefährdungen jedoch ausgeschlossen oder reduziert werden.

Welche Tätigkeiten sind zu beachten?

  • Fahrtätigkeiten
  • Bedienung von Maschinen
  • Arbeiten in großer Höhe
  • Fein und Präzisionsarbeiten
  • Tätigkeiten unter extremen Witterungsbedingungen (Hitze)
  • Tätigkeiten mit schwerer körperlicher Belastung (z. B. Heben, Tragen, Vibration)
  • Tätigkeiten mit häufigem Gehen, Sitzen oder Stehen ohne Haltungswechsel
  • Tätigkeiten mit unflexiblen oder unregelmäßigen Arbeitszeiten (z. B. Schichtdienst)
  • Tätigkeiten mit hohem Stress und Zeitdruck

Mehr zum Arbeitsschutz und zur Gefährdungsbeurteilung

3.2 Unfallhaftung

Arbeitgeberin und Arbeitgeber

Grundsätzlich ist die Sorgfaltspflicht erfüllt, wenn Unterhmen die notwendigen Sicherheitsvorschriften einhalten, diese entsprechend der Anzahl der Beschäftigten dokumentiert (§ 6 Arbeitsschutzgesetz) und die Einsatzmöglichkeiten der Beschäftigten mit MS im Vorfeld genau geprüft werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgber haften nur, wenn sie einen Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben. 

Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer

Die Haftpflichtversicherung greift immer bei Unfällen, nicht aber bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten der verursachenden Person. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch Verletzungen und Schäden verursacht.

3.3 Multiple Sklerose verschweigen oder mitteilen?

Die Entscheidung, wie offen man mit der Erkrankung umgeht, hängt von der persönlichen Situation, den Auswirkungen am Arbeitsplatz und dem Verhältnis zu Vorgesetzten und Kolleginnen sowie Kollegen ab. Ausschlaggebend ist immer der aktuelle Gesundheitszustand, da Prognosen über den Krankheitsverlauf nicht möglich sind. Unabhängig von den Fällen, in denen eine Mitteilungspflicht besteht, kann ein von Anfang an offener Umgang mit der Erkrankung negative oder positive Folgen haben. Im schlimmsten Fall kann er zur Ausgrenzung oder krankheitsbedingten Kündigung führen. Auf der anderen Seite kann ein offener Umgang ein vertrauensvolles Arbeitsklima schaffen, Vorurteile abbauen und damit für Klarheit, mehr Verständnis und Unterstützung sorgen.

Wann müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas sagen?

  • Die Arbeit kann nicht mehr in der gewohnten Weise ausgeführt werden und Anpassungen am Arbeitsplatz sind notwendig.
  • Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gefährdet sich selbst oder andere.
  • Bei einem Vorstellungsgespräch, wenn die betroffene Person die Arbeit nicht zum vereinbarten Zeitpunkt aufnehmen kann oder wenn die Beeinträchtigung die Arbeit erschwert.

Was dürfen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber fragen?

  • Die Frage nach einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, nicht aber nach einer Diagnose, ist erlaubt, wenn sie sich auf die Arbeitstätigkeit auswirkt. Das gilt auch im Bewerbungsverfahren.
  • Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist bei geplanter Kündigung und nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses zulässig. Dies ermöglicht es der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

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3.4 Im Betrieb zählen Eigenverantwortung und das Miteinander
Auszug aus dem Gespräch mit Ilonka Lütjen

Ilonka Lütjen erkrankte vor rund zehn Jahren an MS. Sie hat das Unternehmen „Busicap“ gegründet und coacht Menschen mit Behinderung. REHADAT befragte sie zu ihren Erfahrungen in der Arbeitswelt.

Leider haben viele Unternehmen noch immer große Vorbehalte, Menschen mit Behinderung einzustellen, aus Angst, sie nicht mehr loszuwerden. Sie zahlen lieber die Ausgleichsabgabe. Dabei könnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Probezeit nutzen, um die Eignung des Beschäftigten mit Behinderung in Ruhe zu prüfen.

Obwohl die Unternehmen häufig nach finanziellen Förderleistungen fragen, ist meiner Ansicht nach das Umdenken der Chefs mindestens genauso wichtig. Wenn Unternehmen Menschen mit Behinderung beschäftigen, stellen sie sich der sozialen Verantwortung. Das Betriebsklima kann sich verbessern, denn Kolleginnen und Kollegen registrieren die soziale Verantwortung des Arbeitgebenden und fühlen sich in diesem Unternehmen gut aufgehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung werden häufig von ihren Kollegen und Kolleginnen als „soziale Vermittler“ angesehen und angesprochen, da sie durch ihre ‚Leiderfahrung‘ als menschlich kompetent gelten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten das Gespräch mit dem betroffenen Beschäftigten suchen und Unterstützung signalisieren. Die an MS erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen häufig die Erfahrung, dass das Unternehmen keine Rücksicht nimmt oder aber übervorsichtig ist. Es wird entweder zu viel oder zu wenig über die Erkrankung gesprochen. Hier das richtige Maß zu finden, ist manchmal nicht leicht. Ich empfehle den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihrer Führungskraft darüber zu informieren, dass sich die MS veränderlich zeigt. Der Gesundheitszustand kann sich phasenweise verbessern oder verschlechtern.

Zusammenfassend kann ich sagen: Um mit der Erkrankung richtig umzugehen, sind für mich vor allem das Problembewusstsein und die Eigenverantwortung wichtig.

4 Mein Chef baut Barrieren ab
Lösungen für den Arbeitsalltag

Wenn die Symptome die Leistungsfähigkeit einschränken, gibt es eine Reihe von betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten, um die Arbeitsbedingungen an die besonderen Bedürfnisse von Beschäftigten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzupassen. Beispiele sind flexible Arbeitszeitregelungen, neue Qualifizierungen, spezielle Arbeitsmittel oder bauliche Veränderungen von Sanitärräumen oder Zugangswegen. Diese Maßnahmen können einzeln oder kombiniert umgesetzt werden und sind zum Teil mit geringem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Darüber hinaus gibt es für behinderungsbedingte Mehraufwendungen eine Reihe von Unterstützungsleistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Grundsätzlich ergänzt die individuelle behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung die ergonomischen Mindeststandards und die barrierefreie Ausstattung in den Betrieben. Arbeit ist im Allgemeinen ergonomisch, wenn sie keine Gesundheitsgefahren verursacht und menschengerecht ist Eine Tätigkeit wird als menschengerecht bezeichnet, wenn sie ausführbar, erträglich, zumutbar und persönlichkeitsfördernd ist. Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude und Produkte für alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, frei zugänglich und problemlos nutzbar sind.

Auf den folgenden Seiten werden einige technische und organisatorische Lösungsansätze zur Anpassung des Arbeitssystems vorgestellt. Die Vorschläge erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit. Jede Arbeitskraft mit MS ist mit ihrer Tätigkeit und ihrem Arbeitsplatz individuell im betrieblichen Kontext zu betrachten.

Arbeitssystem

Unter einem Arbeitssystem versteht man mehr als nur den eigentlichen Arbeitsplatz. Ein Arbeitssystem dient der Erfüllung einer konkreten Aufgabe und umfasst das Zusammenwirken von Arbeitsaufgabe, Mensch, Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung.

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4.1 Arbeitsumfeld gestalten

Barrierefreie Umbauten, Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen5 können eingeschränkte Aktivitäten wie Gehen, Greifen oder Sehen im Alltag und im Berufsleben unterstützen.

Die Bandbreite der Hilfsmittel ist groß. Sie reicht von behinderungsspezifischen Sonderanfertigungen wie Vergrößerungssoftware bis hin zu handelsüblichen Produkten wie Transportwagen. Für die berufliche Teilhabe spielen Hilfsmittel, die eher für den Alltagsgebrauch gedacht sind, eine wichtige Rolle. Denn häufig schaffen diese Produkte überhaupt erst die Voraussetzung, um arbeiten gehen zu können.

Da die Hilfsmittelversorgung in Deutschland komplex ist, können je nach persönlicher Situation und Verwendungszweck unterschiedliche Leistungsträger zuständig sein. Dies gilt auch für die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsumfeldes.

5 Technische Arbeitshilfen sind eine besondere Form von Hilfsmitteln. Die nachfolgende zusammenfassende Bezeichnung lautet „Hilfsmittel“.

Wer zahlt für Hilfsmittel und Barrierefreiheit?

Reha-Träger und Intergrationsamt/INKLUSIONSAMT

Sind Hilfsmittel für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich, können sie von den Reha Trägern (z. B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung) als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehungsweise von den Integrations-/Inklusionsämtern als Begleitende Hilfe im Arbeitsleben gefördert werden (siehe SGB IX § 49 Absatz 8 Nummer 4 und 5 und SGB IX § 185 Abs. 3). Das Gleiche gilt für barrierefreie Umbauten und Einrichtungen in der Arbeitswelt.

Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist als Reha Träger nur für Leistungen im Rahmen der Akutversorgung und medizinischen Rehabilitation, aber nicht für Leistungen zur beruflichen Teilhabe zuständig. Die Krankenkasse kann bei medizinischer Indikation die Kosten für persönlich genutzte Hilfsmittel (z. B. Orthesen, Inkontinenzhilfen, Gehhilfen) übernehmen, sofern sie nicht Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs sind (siehe SGB V § 33).

Im Folgenden stellen wir Ihnen beispielhaft einige Produkte vor, die sich für die Arbeitsgestaltung oder den privaten Gebrauch eignen. Die Produktbeispiele sind mit den Hilfsmittelbereichen des Portals REHADAT-Hilfsmittel verlinkt.

Motorische Störungen / Sensibilitätsstörungen

Motorische Störungen können die Muskelkraft, die Beweglichkeit und die zielgerichtete Feinmotorik beeinträchtigen. Diese Einschränkungen können zum Teil schmerzhaft und ermüdend sein, wenn die Muskulatur verkrampft und zu Fehlhaltungen führt. Sensibilitätsstörungen können sich durch Taubheitsgefühle oder Kribbeln in den Füßen oder Fingern bemerkbar machen.

In diesen Fällen sollten körperlich anstrengende Arbeiten, Zwangshaltungen oder langes, beschwerliches Gehen vermieden werden. Hilfreich sind zum Beispiel Gehhilfen, Rollstühle, stützende Orthesen oder ergonomische Arbeitsmittel wie Hebegeräte, elektrisch verstellbare Arbeitsmöbel oder leichte Druckluftwerkzeuge.

Gehhilfen
Foto eines Rollatoren

Rollator © Bischoff & Bischoff GmbH

Gehhilfen

Gehstöcke, Unterarmgehstützen, Rollatoren für kürzere Wege vom PKW Parkplatz auf dem Betriebsgelände zur Arbeitsstätte, für Botengänge oder für Wege zu Besprechungen.

Rollstühle, Elektromobile, Fahrräder
Foto eines Rollstuhls mit Stehfunktion

Stehrollstuhl © LEVO AG

Rollstühle, Elektromobile, Fahrräder

Greifreifenrollstühle und Elektrorollstühle mit Stehfunktion oder Treppensteiger-Funktion, wendige Scooter und kippsichere Drei- oder Vierräder für längere Wegstrecken wie zum Beispiel von der Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels zur Arbeitsstätte

Fahrzeug-Anpassungen

Lenkhilfe © Mobilcenter Zawatzky GmbH

Fahrzeug-Anpassungen

Servolenkungen, Handbediengeräte statt Fußpedale, Hebeplattformen als Umsetzhilfe für Rollstuhlfahrer

Transport- und Hebegeräte
Foto eines Hebegerätes

Hebe-Neigegerät © 3i Handhabungstechnik GmbH

Transport- und Hebegeräte

Förderbänder, Hubwagen, Hubtische, Krane, Vakuumheber, Elektro-Transportwagen

Arbeitsmobiliar, Ablage- und Positioniervorrichtungen
Foto eines höhenverstellbaren Schreibtisches

Arbeitstisch © MÖCKEL Feinmechanik

Arbeitsmobiliar, Ablage- und Positioniervorrichtungen

Elektrisch verstellbare Arbeitsstühle und Arbeitstische, Unterarmstützen oder Werkzeughalter, Paternoster-Schränke, Beistellwagen

Bürogeräte, Maschinen, Werkzeuge

Foto einer Schere mit Federgriff

Schere © Riedel GmbH

Bürogeräte, Maschinen, Werkzeuge

Leichtgängige elektrische Hefter und Locher, Scheren mit Federgriff, leichtes und vibrationsgedämpftes Elektro- oder Druckwerkzeug

Lesehilfen, Schreibhilfen
Foto von Griffverdickungen an Stiften

Grifferdickungen © Riedel GmbH

Lesehilfen, Schreibhilfen

Griffverdickungen, Mund- oder Kopfstäbe, automatische Blattwendegeräte, Buch- und Konzepthalter

Greifhilfen
Foto eines Drehverschlussöffners

Drehverschlussöffner © WGPProduktdesign

Greifhilfen

Anziehhaken, Knöpfhilfen, Greifzangen, Schuhlöffel, Becherhalter, Drehverschlussöffner, Tellergreifer

Computer & Software
Foto einer Mausersatztastatur

Joystickmaus © INCAP GmbH

Computer & Software

Mausersatzgeräte (z. B. Augensteuerungen, Joystickmäuse, Kopfmäuse, Kinnmäuse, Vertikalmäuse, Touchpads, Touchscreens, Trackballs), Spezialtastaturen (z. B. Großfeld /Kleinfeldtastaturen, externe Nummernblöcke und Tastaturfelder, Tastaturen für Einhänder/innen, Bildschirmtastaturen, Tastaturen mit Handballenauflage oder Fingerführraster für Tastaturen), optische/akustische Eingabegeräte (z. B. Scanner, Diktiergeräte, Spracherkennungssoftware zur verbalen Texterfassung)

Telefone, Sprechanlagen

Telefone mit großen Tasten, Smartphones mit Sprachausgabe oder Gegensprechanlagen, die ohne Tasten bedienbar sind

Stützvorrichtungen, Hilfen für die Überwindung von Höhen, Entriegelungssysteme
Fotos eines Plattformlifts

Plattformlift © ThyssenKrupp Encasa GmbH

Stützvorrichtungen, Hilfen für die Überwindung von Höhen, Entriegelungssysteme

Stützgriffe, Handläufe, Rollstuhlhilfe, Treppenlifte, Rampen, automatische Tür- und Fensteröffner

Hilfen für die Hygiene
Foto einer Toilette mit beidseitigen Stützgriffen

Toilettensitzerhöhung © MEYRA GmbH

Hilfen für die Hygiene

Kippspiegel, Toilettensitzerhöhungen, rollstuhlunterfahrbare Waschbecken, rollstuhlbefahrbare Duschen, mit einer Hand bedienbare Armaturen, Seifenspender, Abfallbehälter für Inkontinenzvorlagen, Handtrockner, beidseitige Stützgriffe neben WC

Orthesen

Handgelenksschienen oder Beinorthesen zur Betätigung von Fußpedalen

Sehstörungen

Doppelbilder oder unscharfe Bilder, schmerzhafte Blickbewegungen, eingeschränktes Farbensehen bis hin zu vorübergehender Blindheit können die Sehkraft beeinträchtigen. Auch Wärme (Uhthoff Phänomen) kann unter Umständen Sehstörungen verstärken. In diesen Fällen sind beispielsweise handliche, elektronische Hilfsmittel für Menschen mit Sehbehinderung, kontrastreiche Arbeitsmittel und ein gut ausgeleuchteter Arbeitsplatz hilfreich.

Sehhilfen
Foto eines Bildschirmlesegeräts

Bildschirmlesegerät © F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG

Sehhilfen

Leuchtlupen, elektronische Lupen, mobileBildschirmlesegeräte für Außendiensttätigkeiten

Arbeitsleuchten / Blendschutz

Dimmbare, neigungsverstellbare Arbeitsleuchten mit indirekter Lichteinstrahlung, Blendschutz an Monitoren oder an Fenstern

Computer / Software
Foto einer Großschrifttastatur

Großschrifttastatur © INCAP GmbH

Computer / Software

Bildschirmvergrößerungssoftware (Screen Magnifier), Großbildschirme, Großschrifttastaturen, Apps für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets) mit den Funktionen Screenreader oder Sprachausgabe

Alarme, Anzeigen, Signale, Markierungen
Foto einer Uhr mit großen Ziffern und akustischem Alarm

Uhr © Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH

Alarme, Anzeigen, Signale, Markierungen

Uhren oder Kopiergeräte mit Sprachausgabe, Signalanlagen mit akustischem Alarm, Alarmanlagen nach dem Zwei Sinne Prinzip (z. B. akustisch visuelle Signale), Messinstrumente mit Leuchtdisplays und großen Ziffern, Bodenbeläge mit taktil wahrnehmbaren Noppenplatten

Kognitive Störungen

Aufmerksamkeits und Konzentrationsstörungen, Gedächtnisstörungen, visuell räumliche Störungen (z. B. Orientierungsfähigkeit), beeinträchtigte exekutive Funktionen (z. B. Planungsfähigkeit, Prioritäten setzen) oder eine verlangsamte Informationsverarbeitung können Zeichen von kognitiven Einschränkungen sein. In diesen Fällen eignen sich zum Beispiel elektronische Hilfsmittel, die das Erinnern unterstützen.

Alarme, Anzeigen, Signale, Markierungen

Diktiergeräte (Personal Digital Assistants) als elektronische Notizbücher, Erinnerungs Apps für Mobilgeräte (z. B. MS Tagebuch zur Erinnerung an die Medikamenten einnahme, Textreminder für ungelesene SMS)

Sprechstörungen

Bei Sprechstörungen kann die Aussprache undeutlich und stockend sein, was die Kommunikation zwischen Kollegen/Kolleginnen oder Kunden beeinträchtigen kann.

Sprechhilfen
Foto eines Stimmverstärkers

Stimmverstärker © Pulch + Lorenz GmbH

Sprechhilfen

Stimmverstärker, Computersoftware mit Symbolanzeige

Fatigue

Die Fatigue kann stunden bis tagelang dauern, im Tagesverlauf zunehmen oder sich bei Wärme und körperlicher Belastung verstärken (Uhthoff Phänomen). Sie kann sich stark auf die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit auswirken. In diesen Fällen sind Hilfsmittel ein setzbar, die Umgebungseinflüsse wie Lärm oder Hitze beeinflussen.

Hitzeschutz
Foto einer Kühlweste

Kühlweste © pervormance international GmbH

Hitzeschutz

Kühlbekleidung (Westen, Shirts, Manschetten), Sonnenschutzblenden, Klimageräte, Ventilatoren

Lärmschutz und Vibrationsschutz

Trennwände, Schallschutz Dämmmaterial, Schallschutzhauben für den Drucker oder Maschinen, lärm- und vibrationsarmes Werkzeug

Sensorgeräte zur physiologischen Körperregulierung

Biofeedbackgeräte mit Anti Stress Trainingsprogrammen zur Regulierung des persönlichen Stresspegels

Ruhesessel, Ruheliegen

Ruhemobiliar für kurze Erholungspausen

Blasen- und Darmstörungen

Symptomatisch sind ein verstärkter Harndrang, Verstopfung oder Inkontinenz. Betroffene können aufgrund häufiger nächtlicher Toilettengänge erschöpft sein und Schlafstörungen aufweisen. Entlastend sind zum Beispiel Inkontinenzhilfsmittel, die das unkontrollierte Auslaufen von Urin oder Stuhl verhindern.

Inkontinenzhilfsmittel

Urinbeutel, Inkontinenzvorlagen, Anal- und Vaginaltampons

Notfallsituationen

Generell sollten Unternehmen Evakuierungsgeräte bereitstellen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unvorhergesehenen Gefahrensituationen zu retten. Dies gilt besonders für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit eingeschränkter Motorik oder Sinneswahrnehmung.

Evakuierungsgeräte
Foto eines Rettungsstuhls

Rettungsstuhl © K.A Blöchliger AG

Evakuierungsgeräte

Abseilgeräte, Rettungsschläuche, Rettungsschlaufen, Rettungsstühle, Rettungstücher

Weitere barrierefreie Gestaltungsaspekte

Die Barrierefreiheit schreibt vor, dass Mitarbeitende selbstständig, sicher und ohne größere Probleme ihren Arbeitsplatz erreichen, Vorrichtungen bedienen und die persönliche Hygiene durchführen können. Neben den weiter oben aufgeführten Hilfsmitteln, die teilweise auch zur besseren Nutzung von Gebäuden und Produkten beitragen, gibt es noch weitere grundlegende Planungshinweise.

Informations- und Orientierungssysteme

Hier sollte man das Zwei-Sinne-Prinzip berücksichtigen (z. B. Sprachsignal mit Blitzleuchte). Wichtig sind auch eine lückenlose und signalwirksame Gestaltung (z. B. Leitsysteme, Beschilderungen von Fluchtwegen/Notausgängen) sowie gut erreichbare und sichtbare Bedienelemente (z. B. Klingeln, Taster, Automaten).

Verkehrsflächen, Zugänge, Türen, Flure, Böden, Treppen

Zu beachten sind zum Beispiel passende Durchgangsbreiten und -höhen für Rollstuhlfahrende, feste Bodenbeläge sowie abgesenkte Bordsteinkanten für Rollstuhlfahrende oder Nutzerinnen beziehungsweise Nutzern von Rollatoren. Dies gilt auch für alle Flucht und Rettungswege.

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4.2 Arbeit organisieren

Häufig reichen organisatorische Anpassungen aus, um die Leistungsfähigkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit symptombedingten Beeinträchtigungen mit den betrieblichen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Arbeitszeit und Arbeitsort

Um Stress und Überforderung zu vermeiden, eignen sich zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle oder ruhige Arbeitsplätze.

Beispiele
  • Regelmäßige Arbeitszeiten ohne Überstunden
  • Planbarer Arbeitsablauf mit der Möglichkeit zur Einteilung der Arbeit (z. B. nur Routineaufgaben während einer Fatigue Phase erledigen, Telearbeit)
  • Feste Sprechzeiten zur Vermeidung von häufigen Unterbrechungen
  • Teilzeitarbeit oder Job Sharing (mehrere Teilzeitkräfte teilen sich einen Vollzeitarbeitsplatz)
  • Individuell gestaltbare Arbeitspausen und mehr Zeitpuffer zur Vermeidung von Stress und Überforderung (z. B. mehrere kurze Erholungspausen oder eine verlängerte Pause ermöglichen)
  • Gleitzeitregelung (z. B. früher Dienstbeginn, um hohe Außentemperaturen bei Hitzeempfindlichkeit zu umgehen)
  • Vermeidung von Schicht und Nachtarbeit
  • Vermeidung häufiger Dienstreisen mit Zeitverschiebung
  • Einzel statt Großraumbüros zur Vermeidung von Reizüberflutung und Stress
Wozu ist ein Fatigue-Tagebuch hilfreich?

In einem Fatigue-Tagebuch können regelmäßig wiederkehrende Erschöpfungszustände eingetragen werden. Die Übersicht zeigt, wann und wie oft diese Phasen auftreten. So lassen sich Arbeitsaufgaben und Arbeitszeiten vorausschauend planen und an Phasen anpassen, in denen man nicht so leistungsfähig ist.

Arbeitsinhalte und Arbeitsabläufe

Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre bisherigen Aufgaben nicht mehr erfüllen können, besteht die Möglichkeit, die Arbeitsinhalte und Tätigkeiten phasenweise oder langfristig anzupassen.

Beispiele
  • Innerbetriebliche Umsetzung auf neuen Arbeitsplatz mit neuen oder leicht abgewandelten Aufgaben
  • Inner oder außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf neue Tätigkeiten im Unternehmen
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen, um Berufswahl, Eignung und Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit zu unterstützen
  • Bei Stressempfindlichkeit: Arbeitstätigkeiten mit eigenem Arbeitsrhythmus sowie kleineren Ruhepausen – vorzugsweise eine Tätigkeit im Hintergrund (Backoffice) mit weniger Störreizen als ein Schalterdienst mit intensivem Kundenkontakt
  • Bei kognitiven Schwierigkeiten (z. B. Informationsverarbeitung, Planungsfähigkeit): Einsätze an weniger hoch technisierten Arbeitsplätzen oder Checklisten für Handlungsabläufe
  • Bei Gedächtnisstörungen: Schriftliche Dokumentation der Arbeitsinhalte und Arbeitsabläufe, Kennzeichnung entsprechender Arbeitsmittel und Ablageorte

Personelle Unterstützung

Externe Fachkräfte oder Kolleginnen und Kollegen im Betrieb können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderem Unterstützungsbedarf im Arbeitsleben begleiten und helfen.

Arbeitsassistenz

Ist es in einem Betrieb nicht möglich, eine Kollegin, einen Kollegen oder eine Führungskraft als unterstützende Person zur Verfügung zu stellen, können schwerbehinderte Beschäftigte eine Arbeitsassistenz beantragen. Die Assistenzkraft übernimmt dauerhaft und regelmäßig anfallende Hilfsarbeiten. Die Kernaufgaben muss die schwerbehinderte Person weiterhin selbst ausführen.

Betriebliches Arbeitstraining / Job-Coaching

Das Integrations-/Inklusionsamt zahlt ein zeitlich begrenztes Arbeitstraining (Job-Coaching) für schwerbehinderte Beschäftigte – zum Beispiel wenn sie Leistungs- oder Kommunikationsprobleme haben, neue Arbeitsaufgaben übernehmen oder in neue Technologien eingeführt werden sollen.

Im Job-Coaching werden Arbeitsgänge intensiv und strukturiert direkt am Arbeitsplatz trainiert. Parallel informieren und beraten die Job-Coachs Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzte, um Verständnis für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiterzu wecken und Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. In der Regel kommt ein Job-Coach ein bis zweimal wöchentlich für ein bis drei Stunden in den Betrieb.

Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen (Partnermodell)

Bei dieser Form der persönlichen Unterstützung wird eine verantwortliche Person aus dem Team benannt, die für die engere Betreuung der erkrankten Arbeitskraft zuständig ist. Diese „Partner-Kolleginnen / Partner-Kollegen“ können beispielsweise als Evakuierungshelferinnen und -helfer eingesetzt werden. Im Idealfall gibt es mehrere Kolleginnen und Kollegen, die im Urlaubs- oder Krankheitsfall einspringen können. Sie sollten aus dem näheren Arbeitsumfeld der betroffenen Person ausgewählt werden, da sie am besten über den jeweiligen Aufenthaltsort informiert sind. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können für die Freistellung von Kolleginnen und Kollegen und die damit verbundenen zusätzlichen Personalkosten finanziell unterstützt werden. Die Höhe des Zuschusses für diese außergewöhnliche Belastung (Betreuungsaufwand) richtet sich nach den individuellen Umständen und muss in einem angemessenen Verhältnis zum gezahlten Arbeitsentgelt stehen.

Was ist der Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ)?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können beim Integrationsamt einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten. Voraussetzung für den finanziellen Ausgleich einer solchen außergewöhnlichen Belastung des Arbeitgebers ist, dass die Arbeitsleistung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers oder einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin aus behinderungsbedingten Gründen dauerhaft erheblich hinter der Arbeitsleistung anderer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit vergleichbarer Tätigkeit zurückbleibt.

Wege zum Arbeitsplatz

Die Arbeitsstätte, der unmittelbare Arbeitsplatz und der Sanitärbereich sollten vor allem für solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit MS ohne große Probleme erreichbar sein, die in ihrer Motorik oder Orientierung eingeschränkt sind.

Beispiele
  • Arbeitsplätze in der Nähe von Gebäudezugängen oder Sanitärräumen
  • Ebenerdige Arbeitsplätze im Erdgeschoss
  • Innerbetriebliche Umsetzung, wenn damit Anfahrtswege verkürzt werden (z. B. in andere Filiale, innerhalb des Betriebsgeländes)
  • Heimarbeit/Telearbeit zur Reduzierung der Anfahrtswege und Wegzeiten
  • Behindertenparkausweis für Behindertenparkplätze in der Nähe des Arbeitsplatzes 

Hilfen bei fehlender Fahrerlaubnis

Grundsätzlich darf bei Fahruntüchtigkeit kein Fahrzeug gefahren werden. Dies kann zum Beispiel bei Gefühlsstörungen, Lähmungserscheinungen, Koordinationsstörungen, Sehstörungen oder neuropsychologischen Störungen wie bei der Fatigue der Fall sein. Auch Medikamente oder andere Formen der Therapien können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich, können auch hier organisatorische Maßnahmen hilfreich sein.

Beispiele
  • Arbeitszeit anpassen: Dienstbeginn und Dienstende an die Beförderungszeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln angleichen
  • Fahrgemeinschaften mit Kolleginnen und Kollegen in Wohnortnähe
  • Kraftfahrzeughilfe in Form von Beförderungskosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (siehe § 9 Kraftfahrzeughilfeverordnung).
  • Fahrassistenz als Form der Arbeitsassistenz
Wer stellt die Fahrtauglichkeit fest?

Die Führerscheinstelle entscheidet auf Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung, unter welchen Auflagen Autofahrerinnen und Autofahrer mit Behinderungen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Behörde kann dazu ein fachärztliches Gutachten (z. B. bei einer Neurologin oder einem Neurologen mit fachärztlicher Bezeichnung Verkehrsmedizin) und eventuell eine zusätzliche medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) anfordern. Auch bei behinderungsbedingten Fahrzeuganpassungen kann die Führerscheinstelle ein technisches Gutachten über amtliche Sachverständige verlangen (z. B. Technischer Überwachungsverein TÜV oder Deutscher Kraftfahrzeug Überwachungs Verein DEKRA).

Von der Behörde festgestellte Einschränkungen müssen laut ADAC in den Führerschein eingetragen werden. Wenn sich der Gesundheitszustand bessert, müssen die Änderungen erneut bei der Führerscheinstelle beantragt werden.

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4.3 Inklusion im Betrieb leben

Je normaler die Arbeitgeber mit der Situation umgehen, desto normaler geht auch die Belegschaft mit einer Behinderung um.

Günter Machein, Integrations-Fachberater der Handwerkskammer Köln

Die meisten Menschen mit Behinderungen wollen nicht in eine Sonderrolle gedrängt, sondern als gleichwertige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behandelt werden. Oft wird jedoch durch Diagnosen ein bestimmtes Menschenbild vermittelt, das mit der Realität wenig zu tun hat.

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen kann ein Klima des Miteinanders fördern und dazu beitragen, wertvolles Know-how im Unternehmen zu sichern.

Personalverantwortliche können für mehr Verständnis sorgen, indem sie einen mitarbeiterorientierten Führungsstil mit offenem und tolerantem Umgang sowie klaren Regelungen vorleben. Bereits vor der Einstellung sollten sich die Personalverantwortlichen Gedanken darüber machen, wie sie die Belegschaft oder das Team auf eine Arbeitskraft mit MS vorbereiten. Ein Informationsgespräch kann hier hilfreich sein.

Die Führungskraft und die Kolleginnen und Kollegen sollten darüber informiert sein, welche Tätigkeiten die betroffene Person ausführen kann. Der Aufbau eines innerbetrieblichen Unterstützungssystems in Form des bereits erwähnten Partnermodells könnte eine weitere Hilfsmaßnahme sein.

Gleichzeitig ist es wichtig, dass die betroffene Person gut über ihre Erkrankung informiert ist. Dadurch können Betroffene selbstbewusster und gelassener mit den Ängsten der Kolleginnen und Kollegen umgehen und ihnen Handlungssicherheit vermitteln. Selbsthilfegruppen oder spezielle Schulungsprogramme können Betroffene dabei unterstützen.

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4.4 Meine Brötchen backe ich, wann ich will
Ein Fallbeispiel

Dirk Marenbach hatte Mut – er hat sich als Bäcker selbstständig gemacht. Jetzt kann er seine Arbeitszeiten flexibler einteilen. Der 53-jährige Dirk Marenbach ist seit 1976 Bäcker. Vor neun Jahren wurde bei ihm MS diagnostiziert.  Seitdem hat er alle zwei Jahre Schübe. Er nimmt regelmäßig Medikamente und hat seine Ernährung umgestellt. Als Springreiter ist er in einem Verein für Menschen mit Behinderung aktiv.

Dirk Marenbach war erst als Bäcker angestellt. Aufgrund seiner Fatigue musste er alle vier bis fünf Stunden längere Pausen einlegen und konnte auch keine Nachtschichten arbeiten. Bei längerer Belastung wurde sein rechter Arm lahm, weshalb er Schwierigkeiten beim Kneten und Formen des Teiges hatte. Das führte zu Problemen mit dem Vorgesetzten und den Kollegen, die wenig Verständnis zeigten. Dirk Marenbach kündigte und ging in die Selbstständigkeit.

Die Arbeit als Selbstständiger tut mir sehr gut, denn sie lässt mir mehr Freiheiten als vorher. Ich kann auch wieder Bewegungen ausführen, die ich vorher aufgrund des Stresses als Angestellter nicht konnte.

Intensiv betreut wurde er vom Fachberater der Handwerkskammer Köln. Eine Rampe zum Be- und Entladen seines Fahrzeugs wurde in voller Höhe vom Landschaftsverband Rheinland bezahlt – das waren insgesamt 2.500 Euro.

Ich kann meine Zeit jetzt stressfrei einteilen. An einem Tag bereite ich den Teig vor, am nächsten Tag wird abgebacken. Einmal in der Woche verkaufe ich auf dem Wochenmarkt, mache samstags Lagerverkauf und liefere auf Bestellung aus. Auch wenn ich froh bin, den Schritt als Selbstständiger gewagt zu haben, würde ich mir grundsätzlich mehr Flexibilität von den Arbeitgebern wünschen – denn gerade bei MS ist jeder Fall anders.

4.5 Fahrplan für die Praxis

Die folgende Checkliste soll Unternehmen helfen, geeignete Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung zu identifizieren. Ziel ist ein kollegialer Konsens, der sowohl die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit MS als auch die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens berücksichtigt.

Wer ist beteiligt?

In den Prozess sollten die Führungskraft, die Arbeitskraft mit MS, die Schwerbehindertenvertretung (falls vorhanden), das Integrations-/Inklusionsamt, die Förderstelle und der Integrationsfachdienst (bei anerkannter Behinderung im fortgeschrittenen Stadium) einbezogen werden. Im Einzelfall können weitere inner- und außerbetriebliche Akteurinnen und Akteure hinzugezogen werden.

Schritt 1
Bedarf feststellen

Wichtig: Beziehen Sie die Arbeitskraft mit MS von Anfang an in alle Schritte und Lösungsfindungen aktiv ein. Ermitteln Sie, inwieweit der Arbeitsplatz und die betroffene Person zusammenpassen. Dafür können Sie auch arbeitswissenschaftliche Profilmethoden einsetzen.

Schritt 2 ⬤⬤
Expertenrat einholen

Lassen Sie sich bei Bedarf von Fachleuten beraten und unterstützen (z. B. Betriebsärztlicher Dienst, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betrieblicher Sozialdienst, EUTB, EAA, Technischer Beratungsdienst, Reha-Beratung der Reha-Träger, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Neurologinnen und Neurologen, MS-Beratungsstellen, MS-Kliniken, MS-Zentren).

Schritt 3 ⬤⬤⬤
Arbeitsplatz begehen & Maßnahmen prüfen

Vereinbaren Sie eine Betriebsbegehung mit den Fachleuten und den Beteiligten im Betrieb. Informieren Sie die betroffene Person rechtzeitig über den geplanten Betriebsbesuch und die Aufgaben der einzelnen Beteiligten. Kommunizieren Sie wertschätzend, verständlich und offen miteinander.

Schritt 4 ⬤⬤⬤⬤
Maßnahmen vereinbaren & testen

Klären Sie mit allen Beteiligten, welche organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen sinnvoll sind und wer sie koordiniert. Hilfsmittel können zum Beispiel in Berufsförderungswerken oder Sanitätshäusern erprobt und angepasst werden.

Schritt 5 ⬤⬤⬤⬤⬤
Förderleistungen beantragen

Beantragen Sie vor der Bestellung, Anschaffung oder dem Beginn einer Maßnahme die Förderleistungen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Reha-Trägern, den Integrations-/Inklusionsämtern, Inklusionsfachdiensten oder je nach Region bei den Fürsorgestellen, die Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein können. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Zum Antrag gehören in der Regel:
  • Antragsformular
  • Kopie des Feststellungsbescheides der Behinderung und des Schwerbehindertenausweises/Gleichstellungsbescheides
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Arbeitsplatz /Tätigkeitsbeschreibung
  • Lebenslauf

Je nach Einzelfall kann der Leistungsträger weitere Unterlagen anfordern.

Beispiel für Antragsformulare: Deutsche Rentenversicherung rehadat.link/ltadrv

Schritt 6 ⬤⬤⬤⬤⬤⬤
Maßnahmen durchführen & auswerten

Wenn die Kostenzusage vorliegt, können Sie die Hilfsmittel beschaffen oder die organisatorischen und baulichen Maßnahmen einleiten. Evaluieren Sie alle Maßnahmen nach einem vereinbarten Zeitraum.

  • Wie kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Anpassungen zurecht?
  • Benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlichen Trainingsbedarf im Umgang mit den Hilfsmitteln?
  • Kommen die Kolleginnen und Kollegen mit den Änderungen zurecht?
  • Tauchen neue Konflikte oder Probleme auf?

Holen Sie sich gegebenenfalls wieder Unterstützung durch externe Beraterinnen und Berater.

5 Dafür hole ich mir Unterstützung!
Förderung und Beratung

Das Sozialrecht hat umfangreiche Förder- und Beratungsleistungen für Unternehmen sowie Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen geschaffen, um die berufliche Teilhabe und Inklusion zu unterstützen.

5.1 Welche Förderung gibt es?

Für Menschen mit Behinderungen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es verschiedene Förderleistungen, um berufliche Teilhabe zu ermöglichen oder ein Beschäftigungsverhältnis zu sichern. Dabei handelt es sich sowohl um finanzielle Hilfen und Zuschüsse als auch um Beratungsleistungen oder Bildungs- und Unterstützungsmaßnahmen.

Förderleistungen können, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, für alle Phasen der beruflichen Teilhabe beantragt werden:

  • zur beruflichen Orientierung oder Umorientierung,
  • zur Aus- und Weiterbildung,
  • im Arbeitsleben,
  • zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.

Zu den Leistungen gehören beispielsweise:

  • Beratung durch Fachstellen zu allen Aspekten beruflicher Teilhabe, zum Beispiel Teilhabeberatungsstellen (EUTB), Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), Integrationsfachdienste (IFD).
  • Hilfen zum Erreichen von Schul- und Ausbildungsabschlüssen.
  • Hilfen zur Erlangung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes.
  • Zuschüsse für Ausbildungs-, Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Lohnkostenzuschüsse bei Probebeschäftigung, Ausbildung, Neueinstellung und zur Beschäftigungssicherung.
  • Zuschüsse für Hilfsmittel am Arbeitsplatz.
  • Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung.
  • Zuschüsse für die Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Assistenzleistungen und Begleitung am Arbeitsplatz.
  • Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen.
  • Hilfe bei Konflikten am Arbeitsplatz.

Der überwiegende Teil der Förderleistungen wird im gesetzlichen Rahmen der „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ erbracht (§§ 49, 50 SGB IX). Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Beschäftigte mit Behinderungen oder drohender Behinderung sowie Unternehmen bei den Rehabilitationsträgern beantragen.

Im Falle einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung fördert das Integrationsamt/Inklusionsamt nachrangig im Rahmen der „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (§ 185 SGB IX) .

(Stand: September 2024)

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5.2 Wer hilft?

Ansprechstellen innerhalb des Unternehmens zu Fragen der beruflichen Teilhabe und Arbeitsplatzsicherung sind – je nach Größe und Ausrichtung des Betriebs – die betrieblichen Interessenvertretungen und Akteurinnen und Akteure. Dazu gehören Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte, Betriebs- oder Personalräte, Inklusionsteams, arbeits- und betriebsmedizinische Fachkräfte.

Daneben unterstützen externe Institutionen und Fachstellen Betriebe rund um die Neueinstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen.

Externe Institutionen und Fachstellen

  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Beratungsstellen mit Lotsenfunktion
  • Agentur für Arbeit: Beratung, Gewährung von Lohnkostenzuschüssen und Leistungen zur beruflichen Teilhabe, Vermittlung von Fachkräften, Hilfe bei der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Beratung für Menschen mit und ohne Behinderungen, die Unterstützung für ihre Teilhabe benötigen
  • Integrationsämter/​Inklusionsämter: (nur im Falle von Schwerbehinderung und Gleichstellung) Beratung, Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur beruflichen Teilhabe und zur Arbeitsplatzsicherung, Hilfe bei der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung, Unterstützung bei der Prävention und beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Integrationsfachdienste (IFD): Beratung, Begleitung am Arbeitsplatz zur Festigung oder Sicherung eines Arbeitsverhältnisses, Hilfe bei Konflikten, teils Vermittlung von Fachkräften, Hilfe bei Wiedereingliederung
  • Inklusionsberatung der Kammern: Beratung zu Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen für Betriebe des jeweiligen Kammerbezirks
  • Ansprechstellen der Rehabilitationsträger: Unterstützung bei der frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfs, Hilfe bei der Antragstellung
  • Betriebsnahe Beratungsstellen: je nach Ausrichtung: Beratung, Unterstützung bei Konflikten, Hilfe bei Wiedereingliederung, Vermittlung von Fachkräften, Job-Coaching, Unterstützung bei der Prävention und beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

(Stand: September 2024)

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6 Ich hätte noch Fragen
Weiterführende Informationen

6.2 Literaturhinweise

The Work Foundation (2011):
Ready to Work? Meeting the Employment and Career Aspirations of People with Multiple Sclerosis.
London.
rehadat.link/workfoundation
(11.09.2024)

Flachenecker, P., Stuke, K., Elias, W. et al. (2008):
Multiple sclerosis registry in Germany. Results of the extension phase 2005/2006.
Deutsches Ärzteblatt International, 105(7), 113–119.

Haupts, M. & Schipper, S. (2010):
Unsichtbare Symptome der Multiplen Sklerose. Kognitive Störungen – Fatigue – Depressionen.
dmv – Deutscher Medizin Verlag.

Hötten, R. & Hirsch, T. (2014):
Jobcoaching. Die betriebliche Inklusion von Menschen mit Behinderung gestalten.
1. Auflage, Psychiatrie Verlag.

Kern, S. / Kühn, M. / Ziemssen, T. (2013):
Chronisch krank und ohne Arbeit? Eine aktuelle Analyse zur Erwerbstätigkeit bei Multipler Sklerose.
Fortschritte der Neurologie – Psychiatrie, 81(2), 95–103.

Kraus, T., Letzel, S. & Nowak, D. (2010):
Der chronisch Kranke im Erwerbsleben: Orientierungshilfe für Ärzte in Klinik, Praxis und Betrieb.
[Konferenzschrift, 2009, Aachen]. ecomed Medizin.

Kerzendörfer, M., Gratzl, C. & Weinig, C. (2014):
Ergotherapie bei Multipler Sklerose.
Thieme.

MS Forschungs und Projektentwicklungs gGmbH:
MS-Register.
[Online-Plattform].
rehadat.link/msregister
(28.06.2023)

MS International Federation:
Atlas of MS 2013.
rehadat.link/atlasms
(28.06.2023)

Petersen, M., Wittmann, R., Arndt, V. et al. (2014):
Epidemiologie der Multiplen Sklerose in Deutschland. Regionale Unterschiede und Versorgungsstruktur in Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Nervenarzt, 85(8), 990–998.

Weber, A., Peschkes, L. & de Boer, W. E. L. (2014):
Return to Work – Arbeit für alle. Grundlagen der beruflichen Reintegration.
1. Auflage, Gentner.

Impressum

Und manchmal kribbeln meine Beine
Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Multipler Sklerose gestalten lässt
REHADAT-Wissen, Ausgabe 02

Herausgeber

© 2015 Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.
REHADAT
Postfach 10 19 42, 50459 Köln
Konrad-Adenauer-Ufer 21, 50668 Köln
rehadat.de
iwkoeln.de

Autorin

Patricia Traub

Fachberatung

Landesverbände der Deutschen Multiplen Sklerose Gesellschaft e.V.

Bilder

Die Urheberrechte der nachfolgend genannten Personen und Firmen, die entsprechende Nutzungsrechte für die Verwendung der Bilder eingeräumt haben, sind berücksichtigt:

Ilonka Lütjen (Busicap), Dirk Marenbach (Landbäckerei FRIEDRICH MARENBACH), Bischoff & Bischoff Medizin und Rehabilitationstechnik GmbH (Rollator), LEVO AG (Stehrollstuhl), Mobilcenter Zawatzky GmbH (Lenkhilfe), 3i Handhabungstechnik GmbH (Hebe-Neigegerät), MÖCKEL Feinmechanik (Arbeitstisch), INCAP GmbH (Joystickmaus, Großschrifttastatur), Riedel GmbH (Schere, Griffverdickungen), WGPProduktdesign ( Drehverschlussöffner), ThyssenKrupp Encasa GmbH (Plattformlift), MEYRA GmbH (Toilettensitzerhöhung), F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG (Bildschirmlesegerät), Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH (Uhr), Pulch + Lorenz GmbH (Stimmverstärker), pervormance international GmbH (Kühlweste), K.A Blöchliger AG (Rettungsstuhl)

REHADAT-Wissen

Die Reihe REHADAT-Wissen wird von REHADAT, dem zentralen unabhängigen Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, erstellt. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.

ISSN 2940-1550

Zitiervorschlag

REHADAT (2015): Und manchmal kribbeln meine Beine Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Multipler Sklerose gestalten lässt. (=REHADAT-Wissen, Ausgabe 02). Köln. Online abrufbar unter: https://www.rehadat-wissen.de/ausgaben/02-multiple-sklerose/ [Abrufdatum].